Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte III. Änderungssatzung  zur Satzung der Stadt Meerbusch über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (Anlage 1), die eine Erhöhung der laufenden Geldleistung (Sachleistung u. Förderleistung)  für Tagespflegepersonen i.H.v. 1% ab 01.01.2017 enthält, zu beschließen.

 

Die laufende Geldleistung erhöht sich für Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen in Qualifikationsstufe 1 von 3,65 € auf 3,69 € pro Stunde / pro Kind und in Qualifikationsstufe 2 von derzeit 4,80 € auf 4,85 € pro Stunde / pro Kind.

 

Für Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreuen, erhöht sich die Geldleistung in Qualifikationsstufe 1 von derzeit 2,30 € auf 2,32 € pro Stunde / pro Kind und in Qualifikationsstufe 2 von 3,30 € auf 3,33 € pro Stunde / pro Kind.

 


Bürgermeistern Mielke-Westerlage verweist auf den im Rahmen der Haushaltsberatung getroffenen Beschluss, den von der Verwaltung errechneten Ansatz um 1% - somit 17.900 € - zur Anpassung der Geldleistungen für Kindertagespflege zu erhöhen. Die Verwaltung habe 2 Alternativen aufgezeigt, sich im Beschlussvorschlag jedoch für die Variante a) ausgesprochen. Die für die Umsetzung entstehenden Mehraufwendungen von ca. 2.000 € würden im Produkt aufgefangen.

 

Abschließend erfolgt die Abstimmung ohne weitere Beratung nach Vorlage.

 

 

  


Abstimmungsergebnis:               einstimmig