Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeistern Mielke-Westerlage erläutert nochmals kurz die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen im Leistungsanspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das Gesetzgebungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen jedoch in dieser Form zu erwarten. Im Ergebnis sei in Meerbusch eine Erhöhung der Fallzahl von ca. 150 auf ca. 350 Fälle zu prognostizieren. Aktuell sei eine Mitarbeiterin mit 25 Wochenstunden in der Unterhaltsvorschussstelle tätig, so dass eine Personalausweitung anstehe. Diese Personalkosten seien wie bisher umfänglich von der Kommune zu tragen. Wie in der Vorlage dargestellt, seien die jeweiligen Länderregelungen zur Beteiligung an den Kosten des Unterhaltsvorschusses sehr unterschiedlich, wobei NRW den geringsten Landesanteil übernehme. Inwieweit auch das Land seinen Anteil an den Kosten des Unterhaltsvorschusses erhöhen werde, sei noch nicht bekannt. Sie halte diese Mehrausgaben allerdings für konnexitätsrelevant.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Jörgens zu den Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit gibt Bürgermeistern Mielke-Westerlage zunächst zu bedenken, dass eine Zusammenarbeit nur dann Sinn mache, wenn in anderen Kommunen entsprechende Personalressourcen bestünden und zudem eine Kostenreduzierung zu erwarten sei. Aktuell hätten aber alle Kommunen das gleiche Problem und Personalbedarf.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass für den Unterhaltsvorschuss – trotz seiner haushalterischen Zuordnung zur Gruppe 050 / Soziales – die Anbindung an das Jugendamt von großer Bedeutung sei. Hier könnten im Rahmen der Beratung Bedarfe festgestellt und erste Kontakte - z.B. zur Unterhaltsbeistandschaft - hergestellt und damit eine schnellere Unterstützung ermöglicht werden. Dieser Arbeitsbereich stelle somit keine gute Wahl für interkommunale Zusammenarbeit dar, zumal keine Kostenreduzierung ersichtlich sei.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Neuhausen zum Stellenwert des Unterhaltsrückgriffs erklärt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass der Regress mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt werde, die Einkommenssituation auch der Unterhaltsverpflichteten jedoch keine höheren Rückläufe ermögliche.

 

Vorsitzende Schoppe bittet zu gegebener Zeit um Bericht zur Entwicklung des Aufgabenbereichs.