Sitzung: 16.02.2017 Rat
Fragestellerin 1
nimmt Bezug auf die Planungen „Am Alten Teich“ und lobt die Flexibilität der
Verwaltung bei den bisherigen Planungen unter Berücksichtigung der sich laufend
ändernden Zahl der zu erwartenden Flüchtlinge. Sie fragt nach, ob davon
ausgegangen werden könne, dass nun mehr anerkannte Flüchtlinge mit
Bleibeperspektive zugewiesen und dass Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive in den
Flüchtlingsunterkünften (Eisenbrand und Schule Fröbelstraße) untergebracht
würden. Zudem frage sie, wie sich die Zahlen entwickeln würden.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage erläutert, dass derzeit 118 anerkannte Flüchtlinge noch in
Gemeinschaftsunterkünften untergebracht seien, da es derzeit auf dem
Wohnungsmarkt keine ausreichende Zahl an öffentlich geförderten Wohnungen gebe.
Hinsichtlich der Prognose erklärt sie, dass Meerbusch keinen Einfluss auf
künftige Zuweisungen habe und die Entwicklung daher nicht vorhersehbar sei. Man
könne daher nur auf Basis der heutigen Zahlen planen.
Fragestellerin
2 weist daraufhin, dass das Grundstück „Am Alten Teich“ ja nun nicht mehr für
eine Reihenhausbebauung zur Flüchtlingsunterbringung vorgesehen sei. Sie frage
daher, wie das Grundstück ohne Ausschreibung von der Stadt veräußert werden
könne. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert das bisherige mit der
Deutschen Reihenhaus durchgeführte Verfahren. Sie weist außerdem darauf hin,
dass Entscheidungen noch nicht gefallen seien. Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften habe diese Punkte vertagt, weil weiterer Beratungsbedarf
bestehe, insofern entfielen die entsprechenden Punkte, wie sie eingangs auch
schon ausgeführt habe, in der heutigen Sitzung des Rates.