Fragestellerin 1 nimmt Bezug auf die Planungen „Am Alten Teich“ und lobt die Flexibilität der Verwaltung bei den bisherigen Planungen unter Berücksichtigung der sich laufend ändernden Zahl der zu erwartenden Flüchtlinge. Sie fragt nach, ob davon ausgegangen werden könne, dass nun mehr anerkannte Flüchtlinge mit Bleibeperspektive zugewiesen und dass Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive in den Flüchtlingsunterkünften (Eisenbrand und Schule Fröbelstraße) untergebracht würden. Zudem frage sie, wie sich die Zahlen entwickeln würden.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert, dass derzeit 118 anerkannte Flüchtlinge noch in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht seien, da es derzeit auf dem Wohnungsmarkt keine ausreichende Zahl an öffentlich geförderten Wohnungen gebe. Hinsichtlich der Prognose erklärt sie, dass Meerbusch keinen Einfluss auf künftige Zuweisungen habe und die Entwicklung daher nicht vorhersehbar sei. Man könne daher nur auf Basis der heutigen Zahlen planen.

Fragestellerin 2 weist daraufhin, dass das Grundstück „Am Alten Teich“ ja nun nicht mehr für eine Reihenhausbebauung zur Flüchtlingsunterbringung vorgesehen sei. Sie frage daher, wie das Grundstück ohne Ausschreibung von der Stadt veräußert werden könne. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert das bisherige mit der Deutschen Reihenhaus durchgeführte Verfahren. Sie weist außerdem darauf hin, dass Entscheidungen noch nicht gefallen seien. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften habe diese Punkte vertagt, weil weiterer Beratungsbedarf bestehe, insofern entfielen die entsprechenden Punkte, wie sie eingangs auch schon ausgeführt habe, in der heutigen Sitzung des Rates.