Bürgermeister
Spindler erläutert, dass die Anpassung der Dienstanweisung für das Finanzwesen
(BGO 20.04) sich mit der Problematik der Einführung des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs (E-Cash) befasse. Damit werde den Bürgerinnen und Bürgern
ermöglicht, z.B. im Bürgerbüro mittels Kreditkarte zu zahlen. Der Rat nimmt die Information gemäß § 31 der
Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) zur
Kenntnis.