Bürgermeister Spindler erläutert, dass die Anpassung der Dienstanweisung für das Finanzwesen (BGO 20.04) sich mit der Problematik der Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (E-Cash) befasse. Damit werde den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, z.B. im Bürgerbüro mittels Kreditkarte zu zahlen.  Der Rat nimmt die Information gemäß § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) zur Kenntnis.