Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Spindler beantwortet die Anfragen ausführlich. Er gibt zunächst einen Rückblick auf die Entscheidung des Innenministeriums aus dem Jahr 1990, nach der die Erhebung einer Steuer für Zweitwohnsitze aufgrund einer entsprechenden Bitte der Stadt Winterberg ermöglicht wurde. In Meerbusch wurde die Problematik zuletzt im Jahr 2006 behandelt. In Meerbusch gebe es derzeit ca. 3.000 Meldungen von Zweitwohnsitzen. Dies sei jedoch nicht gleichbedeutend mit einer gleich hohen Zahl von möglichen Steuerpflichtigen, da erfahrungsgemäß häufig mehrere Personen in einer Wohnung  gemeldet seien. Die Ermittlung einer bereinigten Zahl der möglichen Steuerpflichtigen sei sehr aufwändig. Am Beispiel der Städte Velbert und Grevenbroich sei festzustellen, dass die zu erwartende Steuereinnahme eher gering sei. So sei in Grevenbroich zwar zunächst eine zusätzliche Einnahme von 120.000 € jährlich erwartet worden. Nach dem Rücklauf der entsprechenden Erklärungen verringere sich diese Erwartung jedoch nunmehr auf ca. 20.000 €. Im Vergleich der tatsächlich zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen zum erforderlichen Verwaltungsaufwand lohne sich die Erhebung einer solchen Steuer für Meerbusch wohl eher nicht. Sie sei mehr geeignet für Ferienorte und Universitätsstädte.

 

Die Ratsherren Schleifer, Peters und Damblon stimmen für ihre Fraktionen dieser Einschätzung zu.

 

Ein von Ratsherrn Staudinger-Napp noch vorgeschlagenes werbendes Anschreiben an die 3.000 Personen mit Zweitwohnung, sich nunmehr hier mit Erstwohnsitz anzumelden, hat nach Ansicht von Bürgermeister Spindler sehr wenig Aussicht auf Erfolg und sollte daher nicht vorgenommen werden.