Sitzung: 10.05.2012 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: ZD/027/2012
Bürgermeister
Spindler beantwortet die Anfragen ausführlich. Er gibt zunächst einen Rückblick
auf die Entscheidung des Innenministeriums aus dem Jahr 1990, nach der die
Erhebung einer Steuer für Zweitwohnsitze aufgrund einer entsprechenden Bitte
der Stadt Winterberg ermöglicht wurde. In Meerbusch wurde die Problematik
zuletzt im Jahr 2006 behandelt. In Meerbusch gebe es derzeit ca. 3.000
Meldungen von Zweitwohnsitzen. Dies sei jedoch nicht gleichbedeutend mit einer
gleich hohen Zahl von möglichen Steuerpflichtigen, da erfahrungsgemäß häufig
mehrere Personen in einer Wohnung
gemeldet seien. Die Ermittlung einer bereinigten Zahl der möglichen
Steuerpflichtigen sei sehr aufwändig. Am Beispiel der Städte Velbert und
Grevenbroich sei festzustellen, dass die zu erwartende Steuereinnahme eher
gering sei. So sei in Grevenbroich zwar zunächst eine zusätzliche Einnahme von
120.000 € jährlich erwartet worden. Nach dem Rücklauf der entsprechenden
Erklärungen verringere sich diese Erwartung jedoch nunmehr auf ca. 20.000 €. Im
Vergleich der tatsächlich zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen zum erforderlichen
Verwaltungsaufwand lohne sich die Erhebung einer solchen Steuer für Meerbusch
wohl eher nicht. Sie sei mehr geeignet für Ferienorte und Universitätsstädte.
Die
Ratsherren Schleifer, Peters und Damblon stimmen für ihre Fraktionen dieser
Einschätzung zu.
Ein von Ratsherrn Staudinger-Napp noch vorgeschlagenes werbendes Anschreiben an die 3.000 Personen mit Zweitwohnung, sich nunmehr hier mit Erstwohnsitz anzumelden, hat nach Ansicht von Bürgermeister Spindler sehr wenig Aussicht auf Erfolg und sollte daher nicht vorgenommen werden.