Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport empfehlen dem Rat der Stadt Meerbusch die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der anliegenden II. Änderungssatzung zu beschließen.

 


Vorsitzende Schoppe verweist eingangs auf den ergänzend zur Einladung vorgelegten Antrag der Fraktionen CDU & Bündnis 90/DIE GRÜNEN und schlägt vor, den Antrag gemeinsam mit der Verwaltungsvorlage zu TOP 3 zu beraten.

 

Ratsfrau Glasmacher gibt zu bedenken, dass der ergänzende Antrag aufgrund der Kurzfristigkeit in ihrer Fraktion noch nicht habe beraten werden können.

 

Ratsherr Eimer schließt sich dem Einwand an. Der Antrag sei erst am heutigen Sitzungstag abrufbar gewesen, so dass in der gestrigen Fraktionssitzung lediglich über die Verwaltungsvorlage beraten worden sei. Die SPD-Fraktion sehe sich außerstande, in dieser Sitzung eine Entscheidung zu treffen und beantrage daher aufgrund weiteren Beratungsbedarfs nochmalige Vertagung.

 

Ratsherr Peters äußert Verständnis, hält aber eine Entscheidung für dringlich. Erläuternd führt er aus, dass der Antrag von CDU & Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf der von der FDP entwickelten Modellrechnung basiere, welche eine nachvollziehbar gerechtere Staffelung aufweise als die derzeitige Beitragstabelle. Unabhängig von den jeweiligen Einzelbeträgen sei dies doch gemeinsames Ziel. Auf dieser Grundlage ergäben sich insbesondere in den mittleren Einkommensgruppen Verschiebungen, die zu akzeptieren seien.

 

Beratendes Mitglied Weddeling-Wolff plädiert aus Sicht der Schulen für eine schnelle Entscheidung, da die Bescheide über die Platzvergabe im Offenen Ganztag baldmöglich versandt werden müssten und darin üblicherweise auch die zu entrichtenden Beiträge aufgenommen würden.

 

Ratsherr Fliege unterstützt die Ausführungen von Ratsherrn Peters und verweist auf den interfraktionellen Arbeitskreis, in dem sich alle Fraktionen einvernehmlich für dieses Rechenmodell ausgesprochen hätten mit dem Ziel, den Haushaltsansatz 2017 zu erfüllen.

 

Erster Beigeordneter Maatz räumt zunächst ein, dass der nachgereichte Antrag von CDU & Bündnis 90/DIE GRÜNEN aufgrund eines versäumten Befehls im Ratsinformationssystem als Dokument nicht nach Mandatos übertragen worden sei. Dies sei leider erst heute aufgefallen und sofort korrigiert worden. Zustellfristen seien im Übrigen nicht tangiert, da der TOP bereits in früheren Sitzungen behandelt worden sei. Er gestehe daher zu, dass die Vorbereitung zur Beratung schwierig gewesen sei. Dennoch erlaube er sich folgende Anregung zugunsten einer heutigen Beschlussfassung. Auch wenn der Versand der Bescheide zur Platzvergabe im Offenen Ganztag auch vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses möglich wäre, so sei doch das Signal an die Eltern, von der bisherigen Praxis der frühzeitigen Information auch zu den Gebühren abzuweichen, in seiner Wirkung nicht zu unterschätzen.

 

Über die Einhaltung folgender Rahmenbedingungen bestehe im Übrigen bereits seit November 2016 Konsens:

-      Beibehaltung des Freibetrages

-      Beibehaltung der Einkommensstufe zur Höchstbeitragsgrenze

-      Einheitliche und nachvollziehbare Stundensätze über alle 8 Beitragsstufen

-      Erreichen des Haushaltszieles 2017.

Zudem solle die bisherige Beitragssystematik anders dargestellt werden durch Entlastung der unteren und mittleren Einkommen bei Ausgleich in den höheren Stufen. All diese Kriterien würden sowohl vom Verwaltungsvorschlag als auch dem Antrag von CDU & Bündnis 90/DIE GRÜNEN erfüllt.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Focken bezüglich des noch bestehenden Vertagungsantrages der SPD-Fraktion erklärt Ratsherr Wartchow, dass sich die CDU-Fraktion aufgrund der gegebenen Dringlichkeit gegen eine weitere Vertagung ausspreche, zumal der Sachverhalt im Grundsatz klar sei.

 

Auch Ratsherr Peters spricht sich für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegen eine Vertagung aus.

 

Ratsherr Rettig erläutert, dass auch die FDP-Fraktion dem Vertagungsantrag entgegen der sonst üblichen Praxis aufgrund der gebotenen Dringlichkeit nicht folgen werde. Der Antrag von CDU & Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterscheide sich vom offenbar nicht mehrheitsfähigen Antrag der FDP in einer geringeren Entlastung der niedrigen Einkommensgruppen und einer geringeren Belastung der höheren Einkommensgruppen. Ziel sei es jedoch, die Grundidee zu installieren und in den nächsten Jahren anzuwenden. Wenn sich also eine Mehrheit für den Antrag von CDU & Bündnis 90/DIE GRÜNEN finde, würde diesem auch die FDP zustimmen. Er appelliere daher an die SPD, im Sinne der richtigen Idee ebenfalls zuzustimmen.

 

Ratsherr Eimer hält eine Vertagung bis zur nächsten JHA-Sitzung am 08.03.2017 für vertretbar. Weiter beanstandet er, dass der im Kern sozial gerechtere FDP-Antrag in der aktuellen Diskussion keine Rolle mehr spiele. Die SPD-Fraktion habe im Übrigen vom eigenen Vorschlagsrecht im Hinblick auf die in ein bis zwei Jahren zu erwartende neue Landesregelung verzichtet.

 

Vor weiterer inhaltlicher Beratung wird somit zunächst über den Vertagungsantrag der SPD-Fraktion abgestimmt und dieser mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnisse:

 

Jugendhilfeausschuss

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

3

 

SPD

2

 

 

FDP

 

1

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

1

 

UWG

1

 

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

 

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

1

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

1

3

 

Gesamt:

5

8

 

 

Ausschuss für Schule und Sport

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

1

 

 

DIE LINKE und Piraten

 

1

 

Gesamt:

4

13

 

 

Ratsherr Wartchow erläutert sodann den Antrag von CDU & Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der auf dem von der FDP entwickelten Modell basiere. Vorteil sei eine lineare, transparente und mathematisch auch in Zukunft ableitbare Beitragshöhe. Die in der ersten Beispielberechnung ermittelten Erhöhungen von teilweise bis zu 30% seien als überhöht angesehen worden. Aus dem hier vorliegenden Vorschlag ergebe sich eine für den einzelnen Beitragszahler begrenzte und vertretbare Erhöhung der Elternbeiträge.

 

Die Auswirkungen stellten sich wie folgt dar:

Kindertageseinrichtungen:     22 Beitragsfälle mit Belastung  zw.  0,61% und 17,86%

                                               20 Beitragsfälle mit Entlastung zw.  0,43% und 28,95%

Offener Ganztag:                   3 Beitragsfälle mit Belastung   zw.  1,78% und 3,28%

                                                4 Beitragsfälle mit Entlastung  zw.  0,64% und 12,84%

Kindertagespflege:                 13 Beitragsfälle mit Belastung  zw.  2% und 13%

                                               51 Beitragsfälle mit Entlastung zw.  1% und 40%

 

Letztlich sei auch in diesem Vorschlag das FDP-Modell umgesetzt, jedoch große Spitzenwerte bei der Systemumwandlung vermieden. Gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 errechne sich eine Mindereinnahme von ca. 38.000 €, ein Betrag der angesichts des ohnehin nur begrenzt planbaren Ansatzes und des Gesamtvolumens vertretbar erscheine. Er bitte daher um Zustimmung.

 

Anknüpfend an die vorhergehende Diskussion führt Ratsherr Eimer aus, dass sich die SPD grundsätzlich weiterhin für kostenlose Bildung von der Kindertageseinrichtung bis zum Studium einsetze. Sofern Beiträge erhoben würden, müssten diese sozial gerecht sein. Im Vergleich der Vorschläge von FDP sowie CDU & Bündnis 90/DIE GRÜNEN ergäben sich im FDP-Vorschlag in den unteren vier Einkommensgruppen moderatere Beiträge, so dass in der geforderten Eile eher dem FDP-Vorschlag zugestimmt werden könne. Um eine bessere Beitragsgerechtigkeit zu erreichen, wäre allerdings die Bildung von gleichmäßigeren Einkommensgruppen und zusätzlichen Gruppen über 97.000 € hinaus erforderlich.

 

Ratsherr Rettig äußert seine Zufriedenheit über den nun vorhandenen neuen Ansatz zur Erhebung sozial gerechterer Beiträge. Es sei gut, die Spitzenwerte anzugleichen, die Rechte jedes einzelnen Gebührenzahlers müssten Berücksichtigung finden. Die Vereinheitlichung der Frequenzen und die Bildung weiterer Einkommensgruppen entsprechend dem GPA-Vorschlag wären weitergehend zu diskutieren.

 

Sachkundiger Bürger Jeckel befindet beide Vorschläge für akzeptabel, hält jedoch den FDP-Vorschlag für sozial gerechter und damit unterstützenswert. 

 

Sachkundige Bürgerin Kohn beanstandet zunächst, dass sie erst heute Informationen zum Antrag von CDU & Bündnis 90/DIE GRÜNEN erhalten habe. Im Sinne sozialer Gerechtigkeit sei es angemessen, höhere Einkommen stärker zu belasten, wofür sie auch eine Akzeptanz der Elternbeitragszahler sehe. Insgesamt sehe sie die Notwendigkeit, das Thema nochmals intensiv zu bearbeiten. Heute könne daher lediglich über den FDP-Antrag abgestimmt werden, über den Antrag von CDU & Bündnis 90/DIE GRÜNEN müsse erst noch beraten werden. 

 

Ratsfrau Glasmacher berichtet, dass im interfraktionellen Arbeitskreis Einigkeit bestanden habe, die einkommensstarken Eltern nicht über Gebühr zu belasten, um einen Wechsel zu privaten Betreuungsanbietern zu vermeiden. Im Übrigen dankt sie der FDP-Fraktion für die geleistete Ausarbeitung des neuen Beitragsmodells.

 

Ratsherr Wartchow erwidert zu den Ausführungen von sachkundiger Bürgerin Kohn, dass die Beitragsfreigrenze von 30.000. € im Kreisgebiet ihresgleichen suche; zudem sei das Modell vertikal und horizontal mathematisch berechenbar und somit transparent, nachvollziehbar und gerecht.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Focken zum vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung, der bisher in keiner Weise Inhalt der Diskussion gewesen sei, erläutert Erster Beigeordneter Maatz, dass es Aufgabe der Verwaltung sei, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Dies könne in schriftlicher Form oder im mündlichen Vortrag erfolgen. Bei darüberhinausgehenden Anträgen der Fraktionen obliege es den Ausschussvorsitzenden, die Verwaltung zur Erläuterung ihrer Vorlagen aufzufordern. Dies sei vorliegend nicht erfolgt.

 

Abschließend erklärt Ratsherr Rettig, dass der FDP-Antrag – eingebracht zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.09.2016 - aufrechterhalten werde. Da weitergehend, wird zunächst über diesen Antrag abgestimmt und dieser mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnisse:

 

Jugendhilfeausschuss

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

3

 

SPD

2

 

 

FDP

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

1

 

UWG

 

1

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

 

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

1

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

2

2

 

Gesamt:

6

7

 

 

Ausschuss für Schule und Sport

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Gesamt:

6

11

 

 

 

Sodann erfolgt abschließend die mehrheitliche Zustimmung zum Antrag der Fraktionen CDU & Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnisse:

 

Jugendhilfeausschuss

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

 

 

SPD

 

2

 

FDP

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

UWG

1

 

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

 

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

 

1

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

3

1

 

Gesamt:

9

4

 

 

Ausschuss für Schule und Sport

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

 

3

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

DIE LINKE und Piraten

 

 

1

Gesamt:

13

3

1