Sitzung: 10.05.2012 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3
Vorlage: ZD/053/2012
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, den bestehenden Arbeitskreis zur Ortskernentwicklung Osterath aufzulösen. Wichtige und relevante Themen und Fragestellungen zur Ortskernentwicklung Osterath sollen stattdessen zukünftig in den zuständigen Ausschüssen behandelt werden.
Ratsherr
Dr. Schumacher-Adams erläutert den Antrag seiner Fraktion. Die bisherige Tätigkeit
des Arbeitskreises habe gezeigt, dass die politische Anbindung fehle und die
Organisation der Aufgaben schwierig sei. Insofern empfehle er eine Behandlung
des Themas der Ortskernentwicklung Osterath als ständigen Tagesordnungspunkt im
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Ratsfrau
Niederdellmann spricht sich gegen eine Auflösung aus. Vielmehr solle der
Arbeitskreis belebt werden. Über die Tätigkeiten und Entwicklungen solle dann
regelmäßig in diesem Ausschuss berichtet werden.
Ratsherr
Damblon lehnt eine Aufnahme als regelmäßigen Tagesordnungspunkt ab. Nach dem
Bericht der Wirtschaftsförderung sei erkennbar, dass eine Zusammenarbeit der
Einzelhändler untereinander funktioniere. Andere grundsätzliche
Fragestellungen, die jedoch eher politische Inhalte hätten, seien bisher nicht
behandelt worden. Dies sei Aufgabe der Ausschüsse. Er rege daher an, dies bei
wichtigen und relevanten Themen und Fragestellung in den zuständigen
Ausschüssen zu beraten.
Ratsfrau
Wellhausen stimmt für die FDP diesem Kompromiss zu, da das gemeinsame Ziel der
Stärkung des Osterather Ortskern weiterhin unterstützt werden solle.
Ratherr
Eimer spricht sich dennoch für den Weiterbestand des Arbeitskreises aus, da so
eine bessere Möglichkeit bestehe, Fragen mit den Betroffenen direkt vor Ort in
Osterath zu klären.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
6 |
|
|
FDP |
4 |
|
|
SPD |
|
3 |
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
14 |
3 |
|