Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, den eingetragenen Verein "Meerbusch
hilft e.V.“ mit Sitz in Meerbusch als Träger der freien Jugendhilfe
gemäß § 75 SGB VIII (KJHG) i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 Erstes AG-KJHG befristet anzuerkennen.
Die Anerkennung wird befristet für die Dauer von 2 Jahren bis zum
01.03.2019 ausgesprochen, da der Verein sich zunächst an einem Förderprojekt
zur „Kinderbetreuung in besonderen Fällen
für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen“ des Landes NRW beteiligt und damit erst
seine Leistungsfähigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe darlegen wird.
Nach Ablauf der 2-Jahres-Frist ist über die Anerkennung erneut durch
den Jugendhilfeausschuss zu beraten.
Verpflichtende Auflage für die befristete
Anerkennung ist die Unterzeichnung einer Vereinbarung gem. § 8a SGB VIII zur
„Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung“ und § 72 a SGB
VIII zum „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ mit dem
Jugendamt.
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet keine
Zusage über eine Förderung z.B. im Rahmen des städtischen Kinder- und
Jugendförderplans oder einer anderen Förderung gem. § 74 SGB VIII.
Die Anerkennung kann nach § 25 Abs.4 Erstes AG-KJHG i.V.m. §§ 45 und 48 SGB X widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen.
Die Beschlussfassung erfolgt nach Vorlage ohne weitere Beratung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig