Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den eingetragenen Verein "Meerbusch hilft e.V.“ mit Sitz in Meerbusch als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (KJHG) i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 Erstes AG-KJHG befristet anzuerkennen.

 

Die Anerkennung wird befristet für die Dauer von 2 Jahren bis zum 01.03.2019 ausgesprochen, da der Verein sich zunächst an einem Förderprojekt zur „Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen“ des Landes NRW beteiligt und damit erst seine Leistungsfähigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe darlegen wird.

 

Nach Ablauf der 2-Jahres-Frist ist über die Anerkennung erneut durch den Jugendhilfeausschuss zu beraten. 

 

Verpflichtende Auflage für die befristete Anerkennung ist die Unterzeichnung einer Vereinbarung gem. § 8a SGB VIII zur „Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung“ und § 72 a SGB VIII zum „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ mit dem Jugendamt.

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet keine Zusage über eine Förderung z.B. im Rahmen des städtischen Kinder- und Jugendförderplans oder einer anderen Förderung gem.  § 74 SGB VIII.

 

Die Anerkennung kann nach § 25 Abs.4 Erstes AG-KJHG i.V.m. §§ 45 und 48 SGB X widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 


Die Beschlussfassung erfolgt nach Vorlage ohne weitere Beratung. 


Abstimmungsergebnis:               einstimmig