Zu Beginn seiner Ausführungen weist Erster Beigeordneter Maatz darauf hin, dass die Stelle „Koordination für ehrenamtliche Betreuung von Flüchtlingen und Integrationsmaßnahmen“ durch Frau Mertens besetzt sei, die zukünftig sowohl an den Sitzungen des Integrationsrates, als auch bei Bedarf am Sozialausschuss teilnehmen werde.

Im Folgenden stellt Herr Maatz ausführlich die Informationsvorlage vor. Als zusätzliche Information führt er weiterhin aus, dass die Quote der Teilnahme an den Integrationskursen im Rhein-Kreis Neuss mit 66% um 6% über der Quote für Gesamt-NRW liege. Außerdem würde die VHS in Meerbusch dieses Jahr 7 zusätzliche Integrationskurse für maximal 25 Teilnehmer anbieten. Die Verpflichtung zur Teilnahme an diesen Kursen sei für die anerkannten Asylbewerber verpflichtend. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs könnten verschiedene Behörden aussprechen, seit Beginn dieses Jahres auch die Verwaltung. Abschließend verweist der Beigeordnete noch auf eine Stellungnahme von Herrn Weise, in der dieser darauf hinweist, dass es sich bei der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt um einen langwierigen Prozess handeln werde. Dieser würde voraussichtlich bis zu 10 Jahren in Anspruch nehmen.

Herr Focken bedankt sich für die Ausführungen und verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass er in Gesprächen mit der Vorsitzenden des Integrationsausschusses stehe, um eine gemeinsame Sitzung des Integrationsrates und dieses Ausschusses durchzuführen. Anschließend bittet er um Fragen.

Ratsherr Mocka bittet um Auskunft, warum zu der Informationsveranstaltung für Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive nur eine Teilnehmerquote von 55% erreicht wurde. Herr Annacker führt aus, dass sich nicht jeder der Angeschriebenen auch angesprochen gefühlt habe und zu diesem Zeitpunkt auch die Kommunikation mit den Betroffenen schwierig gewesen sei.

Ratsfrau Pricken merkt an, dass die Anschreiben für diese Veranstaltung teilweise nicht angekommen seien und die Betroffenen die Wichtigkeit der Veranstaltung nicht erkannt hätten. Den von Herrn Weise genannten Zeitraum von 10 Jahren für eine erfolgreiche Integration halte sie für zu hoch gegriffen, da man hier vor Ort sehe, wie gut und zügig die Umsetzung der Projekte erfolge.

Ratsfrau Niegeloh bittet um Erklärung, wie die Besetzung der 43 Stellen für Asylbewerber ohne hohe Bleibeperspektive erfolge. In Beantwortung der Frage führt Herr Annacker aus, dass es sich um Stellen handele, die durch die Bundesanstalt für Arbeit refinanziert würden, es aber aktuell noch keine entsprechende Anzahl an potentiellen Stellen gäbe. Im Weiteren führt Frau Dreyer aus, dass es sich um ein relativ kompliziertes Antragsverfahren handele, bei dem zur Refinanzierung erst vorab eine genaue Stellenbeschreibung bei der Bundesanstalt für Arbeit einzureichen sei, die anschließend von dessen Verwaltungsrat zu genehmigen sei. Erst danach sei die Besetzung der Stelle vor Ort in Meerbusch möglich. Die Aufgabe der Antragstellung werde für Meerbusch vom TZG übernommen. Außerdem sei es zum einen nicht einfach, geeignete und vertrauenswürdige Bewerber für die Stellen zu finden, zum anderen mache es die Befristung der Stellen auf 6 Monate ebenfalls nicht leichter, interessierte Bewerber zu finden.

Ratsfrau Pricken weist darauf hin, dass oft auch einfach die notwendigen Sprachkenntnisse fehlten, was es schwierig mache, geeignete Bewerber zu finden. Außerdem vermisse sie so etwas wie ein Polizeiliches Führungszeugnis zum Nachweis der Geeignetheit. Hierzu erklärt Herr Annacker, dass ein Solches für die Flüchtlinge gar nicht erstellt werden könne, da diese viel zu kurz hier seien und auch aus den Herkunftsländern sei eine solche Information meist ebenfalls nicht zu beschaffen. Hinzu komme, dass mögliche Strafverfahren in Deutschland meist sehr langwierig und deswegen oft noch nicht in den entsprechenden Portalen erfasst seien. Als mögliche Alternative könne der Bewerber eine Selbstverpflichtung unterschreiben. Aus den vorgenannten Gründen erfolge auch kein Einsatz dieses Personenkreises z.B. in der Kinderbetreuung.

In der nächsten Sozialausschusssitzung am 17.Mai 2017 werde die Verwaltung eine Übersicht über den Stand der Förderintegrationsmaßnahmen geben.

Ratsherr Bertholdt möchte wissen, ob die Verwaltung mit dem Integrationskonzept des Rhein-Kreises Neuss zufrieden sei und sich diesem anschließe. Hierzu führt Beigeordneter Maatz aus, dass die Verwaltung das vorgestellte Modul „Integration in Arbeit“ für eine wichtige Grundlage einer gelingenden Integration halte und man mit dessen Umsetzung in der Stadt sehr zufrieden sei. In den nächsten Sitzungen werde die Verwaltung weitere wichtige Module wie „Sprache“ oder „schulische Bildung“ vorstellen. Die Integrationskonzepte anderer Kommunen umfassten inhaltlich ähnliche Schwerpunkte, sodass der Zeitaufwand für die Erstellung eines eigenen Integrationskonzeptes sinnvoller für die Umsetzung weiterer Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge genutzt werden sollte.

Der Ausschussvorsitzende verweist in diesem Zusammenhang nochmals darauf, dass der Integrationsrat der Stadt Meerbusch ein solches Konzept fordere und deswegen Dormagen sein Konzept in der geplanten gemeinsamen Sitzung von Sozialausschuss und Integrationsrat vorstellen solle.

Ratsherr Wartchow erklärt, dass er die Notwendigkeit hierzu nicht sähe, da es einen Mehrheitsbeschluss gegen ein Integrationskonzept für Meerbusch gäbe.

Ratsherr Bertholdt ist der Auffassung, dass die bisherige Vorgehensweise der Verwaltung, die Integrationsaufgaben einzeln vorzustellen, richtig und ein Integrationskonzept entbehrlich sei.

Ratsfrau Niegeloh schließt sich dieser Auffassung an.

Herr Focken betont noch einmal, dass er die Entwicklung eines Integrationskonzeptes in die Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung aufnehmen werde, wenn der Integrationsrat dies beantrage.