Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Herren Große (Rhein-Kreis Neuss) und Stevens (Biologische Station) erläutern das Maßnahmenkonzept für das FFH-Gebiet Latumer Bruch / Die Buersbach. Es handele es sich um gutachterliche Empfehlungen ohne unmittelbare Rechtswirkung. Daneben seien FFH-bedingte Änderungen des Landschaftsplanes hinsichtlich der Entwicklungsziele und der Ergänzung des Schutzzwecks sowie eine Neukartierung erfolgt. Als beispielhafte Ziele werden die Wiederherstellung eines typischen Wasserhaushalts und die Entwicklung der Population des Ameisenbläulings genannt.

 

Einzelheiten sind den gezeigten Folien und der Maßnahmenkarte zu entnehmen, die als Anlage der Niederschrift beigefügt sind.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Franz-Josef Jürgens erläutert Herr Große, vor Kurzem sei durch die Beseitigung von Büschen und Bäumen ein offener Bereich geschaffen worden, um die Standortbedingungen für den dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling zu verbessern.

 

Herr Große führt weiter aus, im Rahmen der Beteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans habe die IHK zwar eine Anbindung des Krefelder Hafens an die A 57 gefordert, die durch das FFH-Gebiet führen würde. Die Durchquerung eines FFH-Gebietes sei aber generell schwierig, da sie grundsätzlich dem Schutzzweck widerspreche. In dem insoweit in Rede stehenden Bereich sei es allerdings nicht - wie seitens des Ausschusses erhofft - möglich, ebenfalls Maßnahmen zur Ansiedlung des Ameisenbläulings vorzunehmen, da es an der hierfür erforderliche Ameisenpopulation fehle.