Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt mit Einverständnis von Ratsherrn Müller im Rahmen der Niederschrift wie folgt:

 

Frage 1: Wie viele Fälle von bisher nicht angemeldeten aber inzwischen vollendeten Hausobjekten sind Ihnen bekannt, bei denen die Immobilienbesitzer noch nicht die Grundsteuer B bezahlt haben.

        

Es erfolgte eine Auswertung aus dem Gesamtbestand der Grundsteuer B - Veranlagungsfälle, mit dem Filter:  unbebautes Grundstück, aber weitere Abgabe (Abfall oder Niederschlagswasser) auf der gleichen Lage.

Es wurden  438 Fälle aufgelistet, bei denen das Objekt als unbebaut registriert ist, aber eine weitere Abgabe vorhanden ist.

 

Frage 2: Warum besteht bzw. bestand bisher keine entsprechend notwendige Kommunikation zwischen den städtischen Abteilungen bzw. der WBM? Die Abteilungen Abfall-, Wasser- und Stromwirtschaft hätten Veränderungen wissen und entsprechend kommuniziert weiter melden müssen, wenn z.B. ein Bauherr plötzlich eine Mülltonne benötigt oder eine Gasleitung gelegt wird.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen besteht kein Austausch zwischen der wbm (Wasser- und Stromwirtschaft) und dem Service Finanzen.

Es ist üblich, dass nach Einzug in einen Neubau eine Mülltonne beantragt wird, ohne dass zu dem Zeitpunkt ein neuer Steuermessbescheid des FA vorliegt. Da sich aus gesetzlichen Regelungen eine Automatik ergibt, gab es keinen Anlass für Aktivitäten in Einzelfällen.

 

Frage 3: Wie kann in Zukunft sichergestellt werden, dass so etwas nicht mehr passieren kann?

 

Das Bürokratieabbaugesetz hat die Möglichkeit der genehmigungsfreien Bauvorhaben geschaffen. Diese Bauvorhaben sind nur anzeigepflichtig. Wenn Bauherren nach Fertigstellung des Gebäudes die Fertigstellung nicht anzeigen, unterbleibt als logische Folge der gesetzlichen Regelung eine Information des Finanzamtes.

Der Landtag beschäftigt sich z.Zt. mit einer Anpassung der Bestimmungen der LBauO.

 

Frage 4: Wie weit liegt der längste bisher nicht angemeldete Grundsteuerfall zurück?

 

Der längste Fall liegt 10 Jahre (2006) zurück, der Fall wurde nachveranlagt.

Die Wert-/ Artfortschreibung wurde zum 01.01.2006 vollzogen, die Zurechnungsfortschreibung zum 01.01.2014. Die Bescheide des FA sind bestandskräftig.

 

Frage 5: Wie viele Fälle sind der Verwaltung derzeit bekannt?

 

Wurde bei Frage 1 beantwortet: 438.

 

Frage 6: Können Sie heute schon von  verjährten Fällen sprechen? Wenn ja über wie viele und beziffern Sie bitte den bisher eventuell entstandenen Schaden.

 

Das Finanzamt entscheidet grundsätzlich über die sachliche und persönliche Steuerpflicht sowie den Besteuerungs- bzw. Erhebungszeitraum.

Inwieweit das Finanzamt Verjährung im Einzelfall berücksichtigt hat, bekommt die Stadt nicht mitgeteilt. Sie erhält lediglich einen Datenträgeraustausch, auf dem das Aktenzeichen, die Feststellungsart (Wert-/Art-/Zurechnungsfortschreibung oder Kombination dieser), Grundstücksart, Besitzverhältnis, Einheitswert, Messbetrag, Lage, Alt- und ggfls. Neueigentümerdaten und Veranlagungszeitpunkt ersichtlich sind. Es werden keine Ausführungen zur Verjährung übermittelt.

 

Frage 7: Können Sie die Forderungshöhe an nachträglich nachzuzahlender Grundsteuer B bereits nennen?

 

Aktuell sind von den 438 Fällen 23 durch das Finanzamt bearbeitet. Eine Prognose ist nicht möglich.

 

Frage 8: Es handelt sich bei Steuern um eine Solidarabgabe. Bei Nichtanmeldung bzw. Nichtzahlung wird nicht die Stadtverwaltung geschädigt, sondern alle Bürger unserer Stadt. Die entsprechende Nichtanmeldung ist strafrechtlich eine Ordnungswidrigkeit und muss sanktioniert werden. Wie gehen Sie damit um?

 

Die Steuererklärung ist beim Finanzamt abzugeben. Somit ist auch das Finanzamt für evtl. Sanktionen zuständig.

Ansonsten ist organisatorisch in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt und der Bauaufsicht sichergestellt, dass es zu einer zeitnäheren Veranlagung kommt.