Beschluss:

 

1.       Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

1.1  Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den beiliegenden Bericht des durch das Rechnungsprüfungsamt beauftragten Wirtschaftsprüfers zu eigen.

einstimmig beschlossen.

 

 

1.2     Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den von der Stadt Meerbusch aufgestellten Gesamtabschluss – bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung sowie Gesamtanhang – und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2015 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Stadt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Gesamtabschlussprüfung nach § 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereich, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises und der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin de Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.

 

Seine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach seiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Gesamtentwicklung zutreffend dar.

einstimmig beschlossen

 

2.       Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer am 16. 11. 2016 aufgestellten und von der Bürgermeisterin am 16. 11. 2016 bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. 12. 2015 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu bestätigen.

 

          Der Gesamtabschluss weist folgende Werte aus:

 

          Gesamtbilanzsumme

 

 

Aktiva

Passiva

635.453.824,21 €

635.453.824,21 €

 

 

          Gesamtergebnisrechnung

 

Gesamterträge

Gesamtaufwendungen

Gesamtüberschuss

Anderen Gesellschaften zuzurechnendes Ergebnis

Gesamtbilanzverlust

179.283.897,00 €

177.910.847,08 €

1.373.049,92 €

-2.050.812,80 €

-677.762,88 €

 

einstimmig beschlossen.

 

 

 

3.         Den Ratsmtgliedern empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.


 

 

 

 

 

Anz. Mitgl.

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

 

SPD

3

 

 

 

FDP

 

 

 

2

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

Die Linke/Piratenpartei

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

14

 

 

2

 

 


Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Becker, dankt dem Finanzbereich für die geleistete Arbeit. Er erläutert, dass der Gesamtabschluss 2015 und die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011-2014 aufzustellen waren. Die Abschlüsse der Jahre 2011-2014 konnten nach dem“ Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“ dem Gesamtabschluss 2015 beigefügt werden. Eine eigene Prüfung dieser Abschlüsse war nicht erforderlich.

Der Abschluss wurde extern durch die Wirtschaftprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk, Herrn Stoffers, geprüft.

Der Vorsitzende erteilt Herrn Stoffers das Wort.

 

Herr Stoffers erläutert die Änderungen zwischen der Entwurfsfassung des Gesamtabschlusses 2015 und der endgültigen Fassung nach dessen Prüfung.

 

So gab es Verschiebungen auf der Passivseite (Passivtausch) von der Passiven Rechnungsabgrenzung zu den Sonderposten i.H.v. rund 2 Mio € . Ebenso gab es Korrekturen bei der Zuordnung einiger Verbindlichkeiten von „Sonstigen Verbindlichkeiten“ zu „Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung“. Ferner wurden im Gesamtanhang die Erläuterungen ausgeweitet und Fehlerkorrekturen durchgeführt. Im Ergebnis konnte somit ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.

Auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden, Ratsherrn Becker, erläutert Herr Stoffers die Posten „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschaften“ und „Passivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“.

Der Ausgleichsposten entstehe, da die wbm zu 40 % im Anteil einer RWE-Gesellschaft stehe und spiegele letztlich den RWE-Anteil am Eigenkapital dar.

Auch das „anderen Gesellschaften zuzurechnende Ergebnis“ in der Gesamtergebnisrechnung begründet sich in diesem Umstand. Der RWE-Anteil betrage hier rund 2 Mio €.

 

Der „Passivische Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ entstand bei der erstmaligen Bilanzierung 2007. Hierbei wurden die Anschaffungskosten der Anteile an dem einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereich mit dem anteiligen Reinvermögen, basierend auf den Zeitwerten der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet. Der nach Verrechnung verbleibende passivische Unterschiedsbetrag in Höhe von rd. 1,051 Mio € wurde als Unterschiedsbetrag ausgewiesen.

 

Ratsherr Banse bittet um Erläuterung zum Abschluss der Verkehrsgesellschaft auf S. 58 des Gesamtabschlusses, da hier keine Werte für das Jahr 2015 eingetragen seien.

Ratsherr Rettig entgegnet, dass die Bilanz der Verkehrsgesellschaft bei Erstellung des Gesamtabschlusses im November noch nicht vorlag.

Weiter bittet Ratsherr Rettig um Erläuterung  der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen im Gesamtabschluss und dem Jahresabschluss der Stadt Meerbusch. Herr Stoffers bestätigt, dass die Differenz zwischen rd. 114 Mio € im Gesamtabschluss und rd. 101 Mio € im Jahresabschluss bedeute, dass rd. 13 Mio € an Krediten der wbm zuzuordnen seien.

Weiter bittet Ratsherr Rettig um Erklärung, weshalb in der Gesamtbilanz vom Jahr 2014 zum Jahr 2015 der Anteil an verbundenen Unternehmen von  2.511.900,00 € auf 1.050.000,00 € gesunken sei. Herr Fiebig erläutert, dass es sich hier um eine Werteberichtigung bei Bewertung der wno handele.

Weiter erläutert der Herr Fiebig auf Nachfrage des Ratsherrn Rettig, dass die Werte des Anlagevermögens regelmäßig korrigiert würden. So werde z.B. das Straßenvermögen abgeschrieben. Wenn jedoch festgestellt werde, dass der tatsächliche Wert vom Buchwert abweicht, sei z.B. eine außerordentliche Abschreibung vorzunehmen.

 

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