Herr Dr. Kapteina referiert zu dem Thema „Bauvorhaben nach Baugesetzbuch § 34“.

 

Auf Nachfrage von Herr Quaß bestätigt Herr Dr. Kapteina, dass ein landwirtschaftliches Gebäude nicht automatisch dem Außenbereich zugesprochen wird. Bei der Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich ginge es eher darum, ob ein Bebauungszusammenhang erkennbar ist. So kann auch durchaus ein prägendes landwirtschaftliches Gebäude mit seiner Außenwand die Grenze zum Außenbereich bilden.