Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt stimmt der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten entsprechend dem Bauantrag vom 1.06.2016 und der Errichtung eines Doppelhauses entsprechend des Bauantrages vom 09.06.2016 nicht zu.

 


Herr Assenmacher erklärt, dass die gesamte Anlage unter Denkmalschutz stehe und teilt mit, dass ein Termin mit dem Investor vereinbart wird, bei dem man dem Bauherren die weitere Vorgehensweise mitteilen werde.

 

Herr Peters merkt an, dass es seiner Meinung nach fraglich ist, ob ein Doppelhaus sowie eine Doppelgarage so nah an ein Denkmal gebaut werden dürfe.

Herr Assenmacher zitiert aus der Stellungnahme des LVR.

(Anmerkung der Schriftführung: Stellungnahme wird als Anlage dem Protokoll beigefügt)

 

Herr Quaß fragt nach der Grundlage für die Baugenehmigung der großen Reithalle 2006 und bittet um Beantwortung im Rahmen des Protokolls.

Die Bewegungshalle für Pferde (Reithalle) liegt planungsrechtlich im Außenbereich und wurde auf Grundlage des § 35 Abs. 1 als Erweiterung eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebes mit Datum vom 14.06.2005 genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

 

 

 

Gesamt:    

16

0

0

 

Herr Wagner ist während der Abstimmung abwesend.