Sitzung: 06.12.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: DezIV/0154/2016
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der
Stadt stimmt der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz
(DSchG) NRW auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten
entsprechend dem Bauantrag vom 1.06.2016 und der Errichtung eines Doppelhauses
entsprechend des Bauantrages vom 09.06.2016 nicht zu.
Herr Assenmacher erklärt, dass die gesamte Anlage unter Denkmalschutz stehe und teilt mit, dass ein Termin mit dem Investor vereinbart wird, bei dem man dem Bauherren die weitere Vorgehensweise mitteilen werde.
Herr Peters merkt an, dass es seiner Meinung nach fraglich ist, ob ein Doppelhaus sowie eine Doppelgarage so nah an ein Denkmal gebaut werden dürfe.
Herr Assenmacher zitiert aus der Stellungnahme des LVR.
(Anmerkung der Schriftführung: Stellungnahme wird als Anlage dem Protokoll beigefügt)
Herr Quaß fragt nach
der Grundlage für die Baugenehmigung der großen Reithalle 2006 und bittet um
Beantwortung im Rahmen des Protokolls.
Die Bewegungshalle für Pferde (Reithalle) liegt
planungsrechtlich im Außenbereich und wurde auf Grundlage des § 35 Abs. 1 als
Erweiterung eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebes mit Datum vom
14.06.2005 genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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SPD |
3 |
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FDP |
2 |
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Grüne |
2 |
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UWG |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
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Gesamt:
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16 |
0 |
0 |
Herr Wagner ist während der Abstimmung abwesend.