Fragesteller 1 fragt, warum es kein Vergabeverfahren zur Vermarktung des Grundstückes am „Alten Teich“ gegeben habe.

Herr Assenmacher führt hierzu aus, dass dem geplanten Verkauf eine Verlängerung der Zuschlagsfrist zugrunde liege, die aus dem Vergabeverfahren zur Errichtung der geplanten Reihenhäuser heraus durch den Bieter gewährt wurde. Grundlage hierzu sei der Ratsbeschluss zur Errichtung von Reihenhäusern am genannten Standort.

 

Fragestellerin 2 fragt, ob man nicht jetzt für die geplanten Reihenhäuser, die nur aufgrund der Dringlichkeit durch die Flüchtlinge so schnell realisiert werden sollten, nun ein Wettbewerbsverfahren durchführen kann.

Herr Damblon erklärt, dass das geplante Bauprojekt nicht der für ein Wettbewerbsverfahren geeignet ist, da es sich um ein sehr kleines Projekt handelt.