Sitzung: 14.02.2017 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Fragesteller 1
fragt, warum es kein Vergabeverfahren zur Vermarktung des Grundstückes am
„Alten Teich“ gegeben habe.
Herr Assenmacher führt
hierzu aus, dass dem geplanten Verkauf eine Verlängerung der Zuschlagsfrist
zugrunde liege, die aus dem Vergabeverfahren zur Errichtung der geplanten
Reihenhäuser heraus durch den Bieter gewährt wurde. Grundlage hierzu sei der
Ratsbeschluss zur Errichtung von Reihenhäusern am genannten Standort.
Fragestellerin
2 fragt, ob man nicht jetzt für die geplanten Reihenhäuser, die nur aufgrund
der Dringlichkeit durch die Flüchtlinge so schnell realisiert werden sollten,
nun ein Wettbewerbsverfahren durchführen kann.
Herr
Damblon erklärt, dass das geplante Bauprojekt nicht der für ein
Wettbewerbsverfahren geeignet ist, da es sich um ein sehr kleines Projekt
handelt.