Beigeordneter Maatz verweist hier auf die Vorlage für die Ratssitzung am 16.02.2017, in der über die Weiterentwicklung der Flüchtlingsunterkünfte berichtet wird. Dort werde ausgeführt, dass die letzte Zuweisung im Oktober 2016 mit einer Person erfolgt sei. Diese geringe Zuweisung ergäbe sich aus der Unterhaltung der NUKs in Meerbusch. Nach der Schließung dieser Einrichtungen sollen wieder erhöhte Zuweisungen erfolgen, was bis dato nicht erfolgt sei. Außerdem erläutert er, dass aufgrund der Einführung der Wohnsitzauflage neben der Flüchtlingsaufnahmequote nun zusätzlich eine Integrationsquote existiere, die letztlich von den Kommunen zu erfüllen sei. Bei Einführung der Integrationsquote hatte die Stadt Meerbusch eine Aufnahmeverpflichtung von insgesamt 120 Personen, 78 Personen seien bereits als Bestand angerechnet worden. Die bereits anerkannten Asylbewerber, die über die Integrationsquote zugewiesen würden bzw. bereits in Meerbusch wohnten und nach Anerkennung eine Wohnsitzauflage erhalten würden, sollten in Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus untergebracht werden.

 

Insgesamt sei es in den letzten beiden Jahren aufgrund der hohen Flüchtlingszuweisungen erforderlich gewesen, kurzfristig viele Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen. Durch die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren und die folgenden Auszüge entstünden in den bestehenden Unterkünften viele freie Plätze. Zudem seien in der Unterkunft am Eisenbrand derzeit zwei Module fertiggestellt. Bis Ende März würden voraussichtliche die restlichen beiden Module bezugsfertig sein.

 

Aus diesem Grund und der Tatsache, dass die kleineren, angemieteten Objekte nicht optimal zur Unterbringung von Flüchtlingen seien, solle nunmehr über eine Aufgabe der Objekte Neusser Feldweg, Uerdinger Straße/Malteser und des Pfarrheims in Strümp verhandelt werden.

 

Der Beigeordnete teilt weiterhin mit, dass die Bezirksregierung am heutigen Tag weitere Zuweisungen im Rahmen der Flüchtlingsaufnahmequote angekündigt habe, die voraussichtlich Mitte März aufgenommen werden sollen. Bei diesen Zuweisungen werde es sich fast ausschließlich um Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive handeln und nur noch um wenige mit guter Bleibeperspektive, da dieser Personenkreis über die Integrationsquote zugewiesen werde. Anfang März werde die Bezirksregierung noch einmal Gespräche mit der Stadt aufnehmen, da zu diesem Zeitpunkt neue statistische Daten vorlägen. Erst nach Führung dieser Gespräche könne über einen konkreten Aufgabezeitpunkt der Objekte verhandelt werden.

 

Im Rahmen des Belegungsmanagements könne es unter dem Aspekt einer verträglichen Verteilung der neuen Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive zur Verlegung von Flüchtlingen aus den bestehenden Unterkünften in den Eisenbrand kommen. Aufgrund der bestehenden 24 Stunden Betreuung in den Häusern Cranachstraße und Am Heidbergdamm sei dort eine bessere Betreuung der neuen Flüchtlinge gegeben.

 

Trotz der neuen Entwicklung und unter dem Aspekt einer verbesserten Qualität der Unterbringung der Flüchtlinge werde eine mittelfristige Schließung der kleineren Einheiten weiterhin für sinnvoll gehalten.

 

Ausschussvorsitzender Focken bemängelt, dass in der Vorlage für die Ratssitzung die insgesamt 90 Plätze der kleineren Unterkünfte als „freie Plätze“ deklariert würden. Dies sei seiner Meinung nach so nicht korrekt, wenn diese Einheiten doch aufgegeben werden sollten.

Beigeordneter Maatz verweist darauf, dass die Vorlage noch ohne Kenntnis der Zahlen der Bezirksregierung erstellt worden und zum Zeitpunkt der Erstellung stimmig gewesen sei.

 

Ratsfrau Pricken bittet, bei der Umsetzung von Flüchtlingen die sozialen Anbindungen der Betroffenen in den einzelnen Ortsteilen zu berücksichtigen.

Beigeordneter Maatz antwortet hierzu, dass die Umsetzung sukzessive unter Berücksichtigung der Fertigstellung der neuen Unterkünfte erfolgen werde und es zu keinen übereilten Umsetzungen kommen werde.

 

Ratsfrau Niegeloh weist auf die schlechte Schulanbindung der Einrichtung Am Eisenbrand hin. Es stehe auch weiterhin nicht genug geeigneter Wohnraum zur Verfügung. Außerdem fragt sie, warum keine Vorlage an den Sozialausschuss erfolgt sei.

Beigeordneter Maatz beantwortet diese Frage mit dem Hinweis, dass die Einladung zum Sozialausschuss bereits erfolgt sei, bevor die neuen Zahlen durch die Bezirksregierung bekannt wurden.