Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert kurz die in  Ergänzung zu der Beratungsvorlage FB 2/259/2012 vom 30. Januar 2012 erstellte Informationsvorlage, die nunmehr die seitens des Ausschusses gewünschten zusätzlichen Informationen enthielte. Die Stellungnahme der Diakonie –Krefeld Viersen und die Beschlussfassung des geschäftsführenden Ausschusses der Diakonie Meerbusch seien zudem als Anlage beigefügt. Wie der Informationsvorlage zu entnehmen sei, werde verwaltungsseitig weiterhin vorgeschlagen, die Zuschüsse wie in der Beratungsvorlage dargestellt, zu streichen.

 

Da die Tagesordnung für die heutige Sitzung keine Beratungsvorlage und somit keinen Beschluss vorsähe, schlägt Vorsitzender Focken vor, die Zuschusskürzung im Rahmen der Haushaltberatungen zu behandeln.

 

Herr Pfarrer Pahlke hebt nochmals hervor, dass es sich bei dem Angebot um das einzige mit evangelischem Profil im Rhein-Kreis Neuss handele. Infolge interner Zuständigkeitsregelungen der Kirchenkreise sei ein evangelisches Angebot in Meerbusch auch ausschließlich durch die Diakonie Krefeld-Viersen möglich.

 

Ratsherr Wartchow ist persönlich der Auffassung, dass Schwangerschaftskonfliktberatung als Lebensberatung zu verstehen sei und keinesfalls allein aus der Kostenperspektive betrachtet werden dürfe und bittet die Fraktionen insofern um Unterstützung.

 

Ratsfrau Schmidt erläutert für die FDP-Fraktion, dass unter Berücksichtigung des ursprünglichen Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und des daraufhin seitens der Verwaltung recherchierten Sachverhaltes keinerlei Anlass gesehen werde, heute keine Entscheidung in der Sache zu treffen. Ratsherr Fliege teilt mit, dass dies auch der Auffassung von Bündnis 90/ Die Grünen entspräche.

 

Die SPD-Fraktion unterstützt laut Erklärung von Ratsfrau Niegeloh grundsätzlich eine Pluralität des Beratungsangebotes. Allerdings seien die Zuschüsse eine haushaltstechnische Frage und somit im Rahmen der Haushaltsberatungen zu behandeln.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage bringt an dieser Stelle nochmals deutlich zum Ausdruck, dass die Zuschusskürzung in keinerlei Zusammenhang mit der guten Arbeit zu sehen sei, die von den betroffenen Beratungsstellen zweifelsohne geleistet werde. Vielmehr gehe es darum, durch eine Reduzierung von finanziellen Leistungen für ein ohnehin flächendeckend installiertes und finanziertes Angebot, diese Mittel für bislang nicht vorhandene aber sinnvolle Angebote, wie beispielsweise die geplante Qualifizierung der Obdachlosenbetreuung, die ja auch Geld koste, zielführender nutzen könne.

 

Ratsherr Wartchow bekräftigt dennoch seine Auffassung, dass ein Beschluss mangels einer Beratungsvorlage für den heutigen Tag nicht möglich sei.

 

Da somit auch ein Vertagungsbeschluss fraglich wäre, erklärt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage, dass man die Problematik dann verwaltungsseitig erneut auf  die Tagesordnung der Sitzung des nächsten Sozialausschuss am 19. September 2012 setzen werde.