Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert ausführlich die Informationsvorlage.

 

Wie aus der Vorlage ersichtlich werde, handele es sich um eine sehr umfassende Thematik, die bisher in Meerbusch vorrangig aus der ordnungsbehördlichen Perspektive bearbeitet und daher auch dem Fachbereich 1 zugeordnet worden sei. Ziel sei es aber nunmehr, das bestehende Konzept qualitativ weiter zu entwickeln. Diesbezüglich habe man sich auch mit anderen Kommunen ausgetauscht, die mit einer solchen Weiterentwicklung des Themas Wohnungsnotfälle schon begonnen hätten. Dabei setze sich zunehmend das Fachstellenkonzept durch, welches zum Ziel hat mittels einer einzigen Organisationseinheit neue Fälle von Wohnungslosigkeit, beispielsweise durch die Übernahme von Mietschulden, zu vermeiden und bestehende Wohnungslosigkeit abzubauen.

 

Vor einer weiteren Ausarbeitung eines Konzeptes sei nunmehr die Rückmeldung seitens der Politik erforderlich, ob die ganzheitliche Bearbeitung der Problematik im Sinne einer integrativen Wohnungsnotfallhilfe befürwortet werde und die Verwaltung somit mit der Bearbeitung in dieser Richtung fortfahren solle. Dies würde auch die zukünftige Ansiedelung des Aufgabenfeldes im Fachbereich Jugend und Soziales zur Folge haben. Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage gibt jedoch ausdrücklich zu bedenken, dass die qualitative Weiterentwicklung in der angedachten Weise keinesfalls zum Nulltarif erfolgen könne.

 

Hinsichtlich der aktuellen Heizmöglichkeiten stellt Herr Römmler nochmals klar, dass Kohleöfen durchaus hinreichend sind. Herr Gather regt unabhängig davon den möglichen Einbau einer Zentralheizung an. Die Kosten dafür, die seitens der Verwaltung nicht spontan beziffert werden konnten, werden jedoch eher hoch eingeschätzt. Des Weiteren erläutert Herr Römmler, dass Heizmaterial von den Bewohnern aus eigenen Mitteln oder Transferleistungen zu beschaffen seien. In diesem Zusammenhang erklärt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage, dass in dem vergangenen kalten Winter die dafür vorgesehenen Mittel wohl nicht immer zweckentsprechend verwendet worden wären und es daher zur Verheizung ungeeigneter Materialien gekommen sei. An dieser Stelle mangele es, anders als in den Asylbewerberunterkünften, an einem Hausmeister der sowohl als Aufsicht wie auch als Ansprechpartner dienen könne.

 

Herr Mocka befürwortet die dargestellte Weiterentwicklung. Für eine Entscheidung sei jedoch eine detailliertere Ausarbeitung erforderlich, um entscheiden zu können, ob der dafür notwendige Aufwand auch realisierbar sei.

 

Vor dem Hintergrund der emotionalen Beratung im Rahmen der letzten Sitzung, bringt Ratsherr Wartchow zum Ausdruck, die vorliegende Berichterstattung gäbe keinen Raum dafür, dass bislang etwas im Argen gelegen hätte. Er begrüße aber natürlich auch die Absicht sich nunmehr anders aufzustellen und dabei neue Aspekte zu berücksichtigen. Die Frage, ob es auch beabsichtigt sei, im Rahmen der Weiterentwicklung auf eigene Gebäude zu verzichten, beantwortet Frau Mielke-Westerlage dahingehend, dass vor dem Hintergrund einer stärkeren präventiven Arbeit zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit wie auch verstärkten Bemühungen der Vermittlung in regulären Wohnraum eine Reduzierung der klassischen Obdachlosenunterkünfte denkbar sei. Dabei sei es unstrittig, dass es immer Einzelfälle geben werde, die eine Unterbringung in öffentlich-rechtlichem Wohnraum erforderlich machten, da eine Vermittlung nicht oder nicht mehr möglich sei. Herr Müsch verweist diesbezüglich insbesondere auf die Personen, die sich nunmehr seit mehr als 7 Jahren in den Obdachlosenunterkünften aufhalten.

 

Auch Herr Kohnen hält die dargelegte Weiterentwicklung für den richtigen Weg, der auch seiner Meinung nach nicht zum Nulltarif, sondern nur durch entsprechende Investitionen realisierbar sei.

 

Ratsfrau Niegeloh, die den integrativen Ansatz ebenfalls begrüßt, geht auch davon aus, dass gerade  zu Beginn der Umsetzung des neuen Konzeptes verstärkt zu investieren sei. Sie könne sich gut eine Situation vergleichbar der in den Asylbewerberunterkünften vorstellen und macht  darauf aufmerksam, dass eine Wohnverbesserung für die Bewohner der Obdachlosenunterkunft wünschenswert sei. Sie bittet um eine Konkretisierung des Konzeptes und den Entwurf einer neuen Satzung.

 

Im Einvernehmen mit den Fraktionen wird die Verwaltung das vorgelegte Konzept konkretisieren und dann dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorlegen.