Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert ausführlich die Informationsvorlage.
Wie
aus der Vorlage ersichtlich werde, handele es sich um eine sehr umfassende
Thematik, die bisher in Meerbusch vorrangig aus der ordnungsbehördlichen
Perspektive bearbeitet und daher auch dem Fachbereich 1 zugeordnet worden sei.
Ziel sei es aber nunmehr, das bestehende Konzept qualitativ weiter zu
entwickeln. Diesbezüglich habe man sich auch mit anderen Kommunen ausgetauscht,
die mit einer solchen Weiterentwicklung des Themas Wohnungsnotfälle schon
begonnen hätten. Dabei setze sich zunehmend das Fachstellenkonzept durch,
welches zum Ziel hat mittels einer einzigen Organisationseinheit neue Fälle von
Wohnungslosigkeit, beispielsweise durch die Übernahme von Mietschulden, zu
vermeiden und bestehende Wohnungslosigkeit abzubauen.
Vor
einer weiteren Ausarbeitung eines Konzeptes sei nunmehr die Rückmeldung seitens
der Politik erforderlich, ob die ganzheitliche Bearbeitung der Problematik im
Sinne einer integrativen Wohnungsnotfallhilfe befürwortet werde und die
Verwaltung somit mit der Bearbeitung in dieser Richtung fortfahren solle. Dies
würde auch die zukünftige Ansiedelung des Aufgabenfeldes im Fachbereich Jugend
und Soziales zur Folge haben. Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage gibt jedoch
ausdrücklich zu bedenken, dass die qualitative Weiterentwicklung in der
angedachten Weise keinesfalls zum Nulltarif erfolgen könne.
Hinsichtlich
der aktuellen Heizmöglichkeiten stellt Herr Römmler nochmals klar, dass
Kohleöfen durchaus hinreichend sind. Herr Gather regt unabhängig davon den
möglichen Einbau einer Zentralheizung an. Die Kosten dafür, die seitens der
Verwaltung nicht spontan beziffert werden konnten, werden jedoch eher hoch
eingeschätzt. Des Weiteren erläutert Herr Römmler, dass Heizmaterial von den
Bewohnern aus eigenen Mitteln oder Transferleistungen zu beschaffen seien. In
diesem Zusammenhang erklärt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage, dass in dem
vergangenen kalten Winter die dafür vorgesehenen Mittel wohl nicht immer zweckentsprechend
verwendet worden wären und es daher zur Verheizung ungeeigneter Materialien
gekommen sei. An dieser Stelle mangele es, anders als in den
Asylbewerberunterkünften, an einem Hausmeister der sowohl als Aufsicht wie auch
als Ansprechpartner dienen könne.
Herr
Mocka befürwortet die dargestellte Weiterentwicklung. Für eine Entscheidung sei
jedoch eine detailliertere Ausarbeitung erforderlich, um entscheiden zu können,
ob der dafür notwendige Aufwand auch realisierbar sei.
Vor
dem Hintergrund der emotionalen Beratung im Rahmen der letzten Sitzung, bringt
Ratsherr Wartchow zum Ausdruck, die vorliegende Berichterstattung gäbe keinen
Raum dafür, dass bislang etwas im Argen gelegen hätte. Er begrüße aber
natürlich auch die Absicht sich nunmehr anders aufzustellen und dabei neue
Aspekte zu berücksichtigen. Die Frage, ob es auch beabsichtigt sei, im Rahmen
der Weiterentwicklung auf eigene Gebäude zu verzichten, beantwortet Frau
Mielke-Westerlage dahingehend, dass vor dem Hintergrund einer stärkeren präventiven
Arbeit zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit wie auch verstärkten Bemühungen der
Vermittlung in regulären Wohnraum eine Reduzierung der klassischen
Obdachlosenunterkünfte denkbar sei. Dabei sei es unstrittig, dass es immer
Einzelfälle geben werde, die eine Unterbringung in öffentlich-rechtlichem
Wohnraum erforderlich machten, da eine Vermittlung nicht oder nicht mehr
möglich sei. Herr Müsch verweist diesbezüglich insbesondere auf die Personen,
die sich nunmehr seit mehr als 7 Jahren in den Obdachlosenunterkünften
aufhalten.
Auch
Herr Kohnen hält die dargelegte Weiterentwicklung für den richtigen Weg, der
auch seiner Meinung nach nicht zum Nulltarif, sondern nur durch entsprechende
Investitionen realisierbar sei.
Ratsfrau
Niegeloh, die den integrativen Ansatz ebenfalls begrüßt, geht auch davon aus,
dass gerade zu Beginn der Umsetzung des
neuen Konzeptes verstärkt zu investieren sei. Sie könne sich gut eine Situation
vergleichbar der in den Asylbewerberunterkünften vorstellen und macht darauf aufmerksam,
dass eine Wohnverbesserung für die Bewohner der Obdachlosenunterkunft
wünschenswert sei. Sie bittet um eine Konkretisierung des Konzeptes und den
Entwurf einer neuen Satzung.
Im
Einvernehmen mit den Fraktionen wird die Verwaltung das vorgelegte Konzept
konkretisieren und dann dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorlegen.