Ratsherr Banse nimmt Bezug auf die Bauarbeiten am Gebäude des Meerbuscher Hofs. Dort würden umfangreiche Arbeiten u.a. auch im Restaurantbereich erfolgen. Die Frage sei, ob hier auch der Brandschutz beachtet werde und wieviel Zeit die Maßnahme in Anspruch nähme.

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass die in den Brandschutzgutachten gemachten Auflagen einzuhalten seien und auch überwacht würden. Die Baugenehmigung gelte für die nächsten drei Jahre. Eine Einflussnahme seitens der Stadt bestehe nicht, wenn alle Bestimmungen und Auflagen der Baugenehmigung eingehalten würden.