Sitzung: 10.11.2016 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: ZD/0148/2016
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage erläutert, die Europäische Kommission habe am 19.07.2016
gegen die LKW-Hersteller MAN, Daimler, Volvo, Renault, Iveco und DAF
Bußgeldbescheide wegen eines sogenannten Lastwagenkartells erlassen. Danach
müssen diese Hersteller wegen illegaler Preisabsprachen von 1997 – 2011 Geldbußen in Höhe von insgesamt € 2,93 Milliarden bezahlen.
Die Entscheidungen
seien zwar rechtskräftig, bisher aber noch keine detaillierten
Entscheidungsbegründungen veröffentlicht worden, aus denen sich Genaueres über
die betroffenen Produkte, geographischen Märkte und Anhaltspunkte für die
jeweils verursachten Preisüberhöhungen entnehmen lassen.
Die kommunalen Spitzen-Verbände hätten mitgeteilt, dass die
Absprachen den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum im Zeitraum von 1997 -
2011 betrafen und sich auf mittelschwere (Nutzlast zwischen 6 und 16 Tonnen)
sowie schwere Lastkraftwagen (Nutzlast über 16 Tonnen) bezogen.
Die Verwaltung habe
unter Berücksichtigung der Hinweise der Kommunalen Spitzenverbände eine noch
nicht abgeschlossene Prüfung etwaiger Ansprüche begonnen, um diese rechtzeitig
sichern und durchsetzen zu können.
Im Kartellzeitraum
seien Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen
und Hubsteiger für den Stadtbauhof angeschafft worden. Die Anschaffungen
erfolgten 1998, 2000 bzw. 2005. Die LKW sind aber alle nicht mehr in Benutzung
der Stadt sondern wurden weiterverkauft.
Weitere Beschaffung
von den betroffenen Herstellern sind für die Feuerwehr erfolgt.
Die
Stadt werde die Hersteller der städtischen Fahrzeuge auffordern, Schadensersatz
für alle betroffenen Fahrzeuge zu leisten.
Anderenfalls werden Ansprüche soweit erforderlich rechtszeitig
gerichtsanhängig gemacht. Falls außergerichtlich auf die Einrede der Verjährung
verzichtet wird, können weitere Einzelheiten und Ergebnisse anderer Verfahren
(z. B. ökonometrische Gutachten) ggf. abgewartet werden.
Die
Verjährungsfristen für solche Kartellschäden seien allerdings komplex, so dass
schon deshalb eine lange Auseinandersetzung wegen der teilweise weit mehr als
10 Jahre zurückliegenden Anschaffungen bevorstehen könne.