Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert, die Europäische Kommission habe am 19.07.2016 gegen die LKW-Hersteller MAN, Daimler, Volvo, Renault, Iveco und DAF Bußgeldbescheide wegen eines sogenannten Lastwagenkartells erlassen. Danach müssen diese Hersteller wegen illegaler Preisabsprachen von 1997 – 2011 Geldbußen in Höhe von insgesamt € 2,93 Milliarden bezahlen.

Die Entscheidungen seien zwar rechtskräftig, bisher aber noch keine detaillierten Entscheidungsbegründungen veröffentlicht worden, aus denen sich Genaueres über die betroffenen Produkte, geographischen Märkte und Anhaltspunkte für die jeweils verursachten Preisüberhöhungen entnehmen lassen.

Die kommunalen Spitzen-Verbände hätten mitgeteilt, dass die Absprachen den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum im Zeitraum von 1997 - 2011 betrafen und sich auf mittelschwere (Nutzlast zwischen 6 und 16 Tonnen) sowie schwere Lastkraftwagen (Nutzlast über 16 Tonnen) bezogen.

Die Verwaltung habe unter Berücksichtigung der Hinweise der Kommunalen Spitzenverbände eine noch nicht abgeschlossene Prüfung etwaiger Ansprüche begonnen, um diese rechtzeitig sichern und durchsetzen zu können.

Im Kartellzeitraum seien Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen und Hubsteiger für den Stadtbauhof angeschafft worden. Die Anschaffungen erfolgten 1998, 2000 bzw. 2005. Die LKW sind aber alle nicht mehr in Benutzung der Stadt sondern wurden weiterverkauft.

Weitere Beschaffung von den betroffenen Herstellern sind für die Feuerwehr erfolgt.

Die Stadt werde die Hersteller der städtischen Fahrzeuge auffordern, Schadensersatz für alle betroffenen Fahrzeuge zu leisten. Anderenfalls werden Ansprüche soweit erforderlich rechtszeitig gerichtsanhängig gemacht. Falls außergerichtlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird, können weitere Einzelheiten und Ergebnisse anderer Verfahren (z. B. ökonometrische Gutachten) ggf. abgewartet werden.

Die Verjährungsfristen für solche Kartellschäden seien allerdings komplex, so dass schon deshalb eine lange Auseinandersetzung wegen der teilweise weit mehr als 10 Jahre zurückliegenden Anschaffungen bevorstehen könne.