Beschluss: vertagt

Die Beschlussfassung wird vertagt.

 

 

Erster Beigeordneter Maatz führt in die Beratung ein und verweist zunächst auf die Verwaltungsvorlage zur Sitzung am 14.09.2016, die zwei Alternativen zur Abstimmung vorbereitet habe. Ein Modell sei auf Basis der Empfehlungen der GPA erstellt worden, das 2. Modell, welches auch Verwaltungsvorschlag gewesen sei, auf Basis der aktuellen Satzung mit einer 5%-igen Erhöhung. Dieses Verfahren, alle 2 Jahre eine Beitragserhöhung um 5% vorzunehmen, sei auch von anderen Satzungen bekannt. 

 

Diese Vorlage sei mit dem Ziel einer interfraktionellen Verständigung vertagt worden. Dabei handele es sich um einen fortlaufenden und andauernden Prozess, so dass zur Einladungsfrist für die aktuelle Sitzung verwaltungsseitig das Modell vorgeschlagen worden sei, welches zum damaligen Zeitpunkt eine einvernehmliche Einigung in Ausschuss und Rat möglich erscheinen ließ. Die finanziellen Auswirkungen seien in den umfangreichen Anlagen dargestellt und der Satzungsentwurf beigefügt. Hier sei darauf hinzuweisen, dass bereits im Januar 2017 die Betreuungsverträge für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu schließen seien und die Eltern Vertrauensschutz hinsichtlich der dann zu erbringenden Elternbeiträge benötigten.

 

Erst nach der Ladungsfrist habe sich am 14.11.2016 ein interfraktioneller Arbeitskreis unter Teilnahme fast aller Fraktionen – mit Ausnahme von Die Aktiven und Die LINKE und Piraten – zur Beratung getroffen. Die FDP habe ein Modell mit neuer Berechnungssystematik und linearem Korridor eingebracht, welches als Gesprächsbasis gedient habe. Im Ergebnis seien folgende Rahmenvereinbarungen getroffen worden:

-      der von Bürgermeisterin Mielke-Westerlage bereits eingebrachte Haushaltsentwurf 2017 solle eingehalten werden;

-      der Freibetrag solle weiterhin 30.000 € betragen;

-      die Einkommensstufe zur Höchstbeitragsgrenze solle beibehalten werden;

-      es sollen einheitliche Stundensätze über alle 8 Stufen erreicht werden.

 

Erster Beigeordneter Maatz führt weiter aus, dass aufgrund der kurzen Zeitspanne heute noch keine verwaltungsseitig abgestimmte Vorlage mit neuem Berechnungsmodell vorgelegt werden könne. Hinsichtlich des erforderlichen Beschlusses zum Haushaltsentwurf 2017 solle daher die Satzung nach bisherigem Modell zuzüglich der 5%-igen Erhöhung ab 01.08.2017 beschlossen werden. Aufgrund der vereinbarten Rahmenbedingungen werde sich zum Haushaltsentwurf keine Änderung ergeben, auch die Korridore nach unten und oben stünden fest. Lediglich die lineare Gestaltung bedürfe noch einer genauen Prüfung.

 

Die Nachfrage von Ratsherrn Fliege, ob bei entsprechender Beschlussfassung dann bis zur Ratssitzung eine neue Elternbeitragstabelle vorgelegt werde, verneint Erster Beigeordneter Maatz unter Hinweis auf ein fehlendes Mandat.

 

Ratsherr Wartchow schlägt vor, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Basis des alten Systems zunächst zuzustimmen und im Haupt- und Finanzausschuss mit entsprechenden Modellen erneut inhaltlich zu beraten. Erster Beigeordneter Maatz wendet ein, dass die Ausschusssitzung nicht der richtige Rahmen für die Entwicklung der neuen Tabelle sei. Sollten die Fraktionen an den Modellen weiter arbeiten wollen, sollte dies interfraktionell erfolgen.

 

Er ergänzt, dass die Rechtskraft des Haushaltes 2017 unter Berücksichtigung der bereits eingeplanten 5%-igen Erhöhung möglich sei. Er plädiert für die Zustimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag nach der alten Gebührentabelle plus 5% (Haushaltsansatz 2017) und sodann die Beratung über die neue Gebührentabelle im 1. Halbjahr 2017 vorzunehmen.

 

Ratsherr Eimer weist darauf hin, dass die in der interfraktionellen Sitzung vereinbarten Rahmenbedingungen insbesondere das Ziel verfolgten, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Daher habe man sich auf die Beibehaltung der bisherigen Einkommensstufen und des Gesamtvolumens verständigt; um Gleichbehandlung zu erzielen seien zudem einheitliche Stundensätze für alle Kinder vorgesehen. In der Vergangenheit habe sich der Ausschuss lediglich mit der Festlegung der Rahmenbedingungen befasst, ohne Einzelbeträge der Tabelle zu diskutieren.

 

Vorsitzende Schoppe wendet ein, dass die angestrebte Systemänderung mit den sich daraus ergebenden Veränderungen in allen Einkommensstufen über die bisher zu fassenden Beschlüsse hinausgehe und einer eingehenden Beratung bedürfe. Diese Diskussion sei erforderlich und bis zum Januar 2017 nicht zu leisten. Daher unterstütze sie den Vorschlag von Erstem Beigeordneten Maatz, heute dem vorliegenden Beschlussvorschlag nach altem System zu folgen und sich dann mit der Änderung des Beitragssystems zu beschäftigen.

 

Ratsherr Fliege verweist auf sein mangelndes Mandat für eine solche Beschlussfassung und sein Bestreben, an der Entwicklung der neuen Elternbeitragstabelle weiter zu arbeiten. Er beantrage daher aufgrund weiteren Beratungsbedarfs die Verweisung an den Haupt- und Finanzausschuss. Ratsherr Neuhausen unterstützt den Vertagungsantrag.

 

 

Sodann wird einvernehmlich die nochmalige Vertagung des Tagesordnungspunktes beschlossen.