Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

 


Ratsherr Fliege weist vorab auf den vorliegenden Änderungsantrag zum Haushalt hin.

 

Ratsfrau Glasmacher bittet bezüglich des ausschließlich für Großtagespflegestellen und mit einer Obergrenze von 400 € beschlossenen Mietkostenzuschusses um Auskunft, ob der Gleichheitsgrundsatz geprüft sei. So gewähre die Stadt Düsseldorf sog. Prokopfzuschüsse auch bei weniger als 9 Tagespflegekindern. Sie rege daher eine interfraktionelle Verständigung an.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert, dass die Stadt im Rahmen ihres kommunalen Regelungsrechtes zur entsprechenden Beschlussfassung berechtigt sei. Der Gleichheitsgrundsatz sei hier nicht tangiert.

 

Ergänzend informiert Erster Beigeordneter Maatz über die aktuelle Entwicklung nach Erstellung der Vorlage. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen 55 Plätzen in Großtagespflege würden ab Februar 2017 in Büderich 2 weitere Großtagespflegestellen mit je 9 Betreuungsplätzen ihren Betrieb aufnehmen. Bezüglich der Bekanntgabe der genauen Lage lege das Personal zunächst noch großen Wert auf Vertraulichkeit, da bereits jetzt viele Interessenten Kontakt aufnähmen.

 

 

Ratsfrau Glasmacher geht davon aus, dass Meerbusch auch künftig, insbesondere auch durch den Ausbau von Wohnraum, auf die Betreuungsangebote der Tagesmütter angewiesen sein werde und plädiert daher für die Setzung von Anreizen, um Interessierte zu gewinnen.