Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. §§ 1 (8) und 13a BauG

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des  Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722),

 

für ein Gebiet, das im Norden durch die Insterburger Straße begrenzt wird, im Osten an das bisher unbebaute Flurstück 1387 sowie an einen Kindergarten angrenzt, im Süden durch einen Parkplatz sowie einen Fuß- und Radweg begrenzt wird und im Westen an gewerblich genutzte Flächen entlang der Bahnschienen angrenzt,

 

maßgebend ist der im Plan Nr. 307 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 307, Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache aufzustellen,

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

- Ausweisung von Wohnbauflächen

- Neuordnung der Gewerbeflächen

 


Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig