Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. §
2 (1) BauGB i. V. m. §§ 1 (8) und 13a BauG
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit
§§ 1 (8) und 13a BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722),
für ein Gebiet, das im Norden durch die Insterburger Straße begrenzt
wird, im Osten an das bisher unbebaute Flurstück 1387 sowie an einen
Kindergarten angrenzt, im Süden durch einen Parkplatz sowie einen Fuß- und
Radweg begrenzt wird und im Westen an gewerblich genutzte Flächen entlang der
Bahnschienen angrenzt,
maßgebend ist der im Plan Nr. 307 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan
Nr. 307, Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der
Feuerwache aufzustellen,
der vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung von
Wohnbauflächen
- Neuordnung der
Gewerbeflächen
Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig