Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2017
wird auf 2,20 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2017
wird auf 0,97 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr
2017 wird Gegenstand des Beschlusses.
2. Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr
wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2015 zu 90%, das sind
357.634,20 €, kostenmindernd vorgetragen. Die verbleibenden 40 % der
Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2014 (38.069,82 €) werden kostenmindernd
vorgetragen.
3. Bei der Kalkulation der
Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2015 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 40%, das
sind 186.054,64 €.
4. Die Jahresgebühr für das Ablesen der
Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die
Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,69 € festgesetzt.
5. Die VIII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.
Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Bau- und Umweltausschuss.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
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SPD |
8 |
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FDP |
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4 |
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Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
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UWG |
2 |
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Linke/Piraten |
2 |
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Ratsherr
Müller |
1 |
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Ratsherr
Staudinger-Napp |
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Bürgermeisterin |
1 |
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Gesamt |
43 |
4 |
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