Sitzung: 03.05.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/333/2012
Beschluss:
Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß § 4 (2) BauGB i.
V. m. § 3 (2) BauGB
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 458 – Vogelsang,
Gewerbegebiet Bataverstraße
Gegen den Bebauungsplanentwurf werden grundsätzliche
Bedenken vorgebracht.
Die
Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes wird solange abgelehnt, bis eine
Anbindung der nördlichen Planstraße an die Zülpicher Straße auf Düsseldorfer
Stadtgebiet zur Führung der Verkehre in Richtung Düsseldorf und A 52 vorhanden
ist.
Die
Begründung zum Bebauungsplanentwurf geht von ca. 600 Beschäftigten im neuen
Gewerbegebiet aus und einem dadurch induzierten Verkehr, der „das Düsseldorfer
und Meerbuscher Straßennetz kaum spürbar belasten dürfte“. Dieser Aussage wird
deutlich widersprochen, da sie weder mit einer aktuellen Quantifizierung (DTV)
noch einer Qualifizierung (LKW-Anteil) verbunden ist. Die Römerstraße – die
Fortsetzung der Bataverstraße auf Meerbuscher Stadtgebiet – muss die Funktion
einer Wohnsammelstraße weiterhin gewährleisten.
Die Straße ist bereits heute nicht nur durch örtlichen,
sondern auch durch überörtlichen Verkehr so stark belastet, dass sie bei der
ihr zugewiesenen Funktion keinerlei weitere Verkehre aufnehmen kann. Dies gilt
um so mehr für den Laacher Weg.
Da der Lückenschluss in der Erschließung mit Anbindung
an die Zülpicher Straße in Düsseldorf nach den Ausführungen in der Begründung
unter Punkt 3.2.1/Seite 8 vorläufig nicht zu erreichen ist, muss
davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil des durch das geplante
Gewerbegebiet hervorgerufenen Verkehrs, insbesondere des LKW-Verkehrs, den Weg
von und zur A 52-Anschlussstelle an der Neusser Straße/Kevelaerer Straße
über die Römerstraße und (teilw. widerrechtlich) den Laacher Weg nimmt, was zu
unzumutbaren Wohnbedingungen der dortigen Straßenanlieger führen würde. Diese
Strecke ist mit ca. 1,4 km Länge bei ca. 3 Minuten Reisezeit
wesentlich attraktiver als der Weg auf Neusser und Düsseldorfer Stadtgebiet
über die Bataver Straße/Eupener Straße/Kevelaerer Straße mit rund 3 km
Länge bei ca. 6 Minuten Reisezeit. Ergänzend zu dieser streckenmäßigen
Betrachtung sind noch die erheblichen Routenwiderstände z. B. „Knotenpunkt Handweiser“
zu beachten. Erfahrungsgemäß kann Reisezeitvorteilen und Routenwiderständen
nicht erfolgreich durch verkehrslenkende Maßnahmen entgegengearbeitet werden.
Unter der
vorgenannten Bedingung zur Erschließung wird die vorgesehene Gliederung des Gewerbegebietes
gemäß Abstandserlass und mit Nutzungsausschlüssen, insbesondere bezüglich des
Einzelhandels, sowie die Beibehaltung des geplanten Gleisanschlusses begrüßt.
Sollte an
der Planung ohne Anschluss an die Zülpicher Straße festgehalten und den grundsätzlichen
Bedenken nicht gefolgt werden, behält sich die Stadt Meerbusch rechtliche
Schritte vor.
Die Verwaltung begründet, warum die Beschlussfassung keinen Aufschub dulde und erläutert den Sachverhalt.
Ratsherr Rettig stellt den Antrag, die Planung neuer Gewerbebetriebe an der Bataverstraße erst fortzuführen ist, wenn der Anschluss an die Zülpicher Straße gesichert ist und somit eine tragbare Erschließungskonzeption für das neue Gewerbegebiet vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Abstimmungsergebnis:
einstimmig