Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB

zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 458 – Vogelsang, Gewerbegebiet Bataverstraße

 

Gegen den Bebauungsplanentwurf werden grundsätzliche Bedenken vorgebracht.

 

Die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes wird solange abgelehnt, bis eine Anbindung der nördlichen Planstraße an die Zülpicher Straße auf Düsseldorfer Stadtgebiet zur Führung der Verkehre in Richtung Düsseldorf und A 52 vorhanden ist.

 

Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf geht von ca. 600 Beschäftigten im neuen Gewerbegebiet aus und einem dadurch induzierten Verkehr, der „das Düsseldorfer und Meerbuscher Straßennetz kaum spürbar belasten dürfte“. Dieser Aussage wird deutlich widersprochen, da sie weder mit einer aktuellen Quantifizierung (DTV) noch einer Qualifizierung (LKW-Anteil) verbunden ist. Die Römerstraße – die Fortsetzung der Bataverstraße auf Meerbuscher Stadtgebiet – muss die Funktion einer Wohnsammelstraße weiterhin gewährleisten.

 

Die Straße ist bereits heute nicht nur durch örtlichen, sondern auch durch überörtlichen Verkehr so stark belastet, dass sie bei der ihr zugewiesenen Funktion keinerlei weitere Verkehre aufnehmen kann. Dies gilt um so mehr für den Laacher Weg.

Da der Lückenschluss in der Erschließung mit Anbindung an die Zülpicher Straße in Düsseldorf nach den Ausführungen in der Begründung unter Punkt 3.2.1/Seite 8 vorläufig nicht zu erreichen ist, muss davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil des durch das geplante Gewerbegebiet hervorgerufenen Verkehrs, insbesondere des LKW-Verkehrs, den Weg von und zur A 52-Anschlussstelle an der Neusser Straße/Kevelaerer Straße über die Römerstraße und (teilw. widerrechtlich) den Laacher Weg nimmt, was zu unzumutbaren Wohnbedingungen der dortigen Straßenanlieger führen würde. Diese Strecke ist mit ca. 1,4 km Länge bei ca. 3 Minuten Reisezeit wesentlich attraktiver als der Weg auf Neusser und Düsseldorfer Stadtgebiet über die Bataver Straße/Eupener Straße/Kevelaerer Straße mit rund 3 km Länge bei ca. 6 Minuten Reisezeit. Ergänzend zu dieser streckenmäßigen Betrachtung sind noch die erheblichen Routenwiderstände z. B. „Knotenpunkt Handweiser“ zu beachten. Erfahrungsgemäß kann Reisezeitvorteilen und Routenwiderständen nicht erfolgreich durch verkehrslenkende Maßnahmen entgegengearbeitet werden.

 

Unter der vorgenannten Bedingung zur Erschließung wird die vorgesehene Gliederung des Gewerbegebietes gemäß Abstandserlass und mit Nutzungsausschlüssen, insbesondere bezüglich des Einzelhandels, sowie die Beibehaltung des geplanten Gleisanschlusses begrüßt.

 

Sollte an der Planung ohne Anschluss an die Zülpicher Straße festgehalten und den grundsätzlichen Bedenken nicht gefolgt werden, behält sich die Stadt Meerbusch rechtliche Schritte vor.

 


Die Verwaltung begründet, warum die Beschlussfassung keinen Aufschub dulde und erläutert den Sachverhalt.

Ratsherr Rettig stellt den Antrag, die Planung neuer Gewerbebetriebe an der Bataverstraße erst fortzuführen ist, wenn der Anschluss an die Zülpicher Straße gesichert ist und somit eine tragbare Erschließungskonzeption für das neue Gewerbegebiet vorliegt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig