Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, den Verein für Behinderte e.V. mit
Sitz in Meerbusch als Träger der freien Jugendhilfe gemäß
§ 75 SGB VIII (KJHG) i.V.m.
§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Erstes AG-KJHG anzuerkennen.
Verpflichtende Auflage für die Anerkennung ist die
Unterzeichnung einer Vereinbarung gem. § 72 a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss
einschlägig vorbestrafter Personen. Diese Vereinbarung liegt dem Jugendamt seit
dem 24.10.2014 vor.
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet keine
Zusage über eine Förderung nach § 74 SGB VIII jeglicher Art.
Die Anerkennung kann nach § 75 Abs.1 SGB VIII, § 25 Abs.4 Erstes
AG-KJHG i.V. mit §§ 45 und 48 SGB X widerrufen werden, wenn die
Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen.
Die Beschlussfassung erfolgt nach Vorlage ohne weitere Beratung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig