Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein für Behinderte e.V. mit Sitz in Meerbusch als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (KJHG) i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 Erstes AG-KJHG anzuerkennen.

 

Verpflichtende Auflage für die Anerkennung ist die Unterzeichnung einer Vereinbarung gem. § 72 a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Diese Vereinbarung liegt dem Jugendamt seit dem 24.10.2014 vor.

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet keine Zusage über eine Förderung nach § 74 SGB VIII jeglicher Art.

 

Die Anerkennung kann nach § 75 Abs.1 SGB VIII, § 25 Abs.4 Erstes AG-KJHG i.V. mit §§ 45 und 48 SGB X widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 

 


Die Beschlussfassung erfolgt nach Vorlage ohne weitere Beratung.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig