Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die bisher auf 2 Jahre befristete Anerkennung der "querkopf-akademie gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)“ mit Sitz in Meerbusch als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (KJHG) i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 Erstes AG-KJHG unbefristet auszusprechen.

 

Verpflichtende Auflage für die Anerkennung ist die Unterzeichnung einer Vereinbarung gem. § 72 a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Diese Vereinbarung liegt dem Jugendamt seit dem 04.08.2016 vor.

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet keine Zusage über eine Förderung nach § 74 SGB VIII jeglicher Art.

 

Die Anerkennung kann nach § 25 Abs.4 Erstes AG-KJHG i.V. mit §§ 45 und 48 SGB X widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 


Frau Bundrock-Muhs, Geschäftsführerin der querkopf-akademie, richtet im Namen der am Skater-Projekt beteiligten Kinder eine Bitte an Ausschuss und Verwaltung. Nach dem fast einstimmigen Votum des Ausschusses in der letzten Sitzung, das städtische Grundstück für die Skateranlage zur Verfügung zu stellen, befänden sich die Beteiligten nunmehr auf Sponsorentour. Dabei habe man feststellen müssen, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt weitgehend nicht bekannt sei. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage habe zwischenzeitlich ihre Schirmherrschaft zugesagt, eine Veröffentlichung habe jedoch noch nicht stattgefunden. Eine Veranstaltung bei der Stadtsparkasse habe bei 600 versandten Einladungen mangels Beteiligung kurzfristig abgesagt werden müssen, da den Menschen nicht bekannt sei, dass dieses Projekt zusammen mit der Stadt Meerbusch durchgeführt werde. Sie bitte daher dringend um entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

 

Ratsfrau Glasmacher regt zur Unterstützung der Werbung einen Aushang der Plakate an den Bushaltestellen an.

 

Erster Beigeordneter Maatz weist darauf hin, dass die Ausstellung der Plakate mit Kosten verbunden und damit nicht aufwandsneutral sei.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Eine kostenfreie Platzierung von Plakaten in den Vitrinen von stadteigenen Bushaltestellen ist an 10 Standorten im Stadtgebiet Meerbusch möglich.

 

Die so genannten Citylight-Plakate können bei Fachdruckereien in Auftrag gegeben werden, der Preis pro Plakat liegt bei ca. 20 Euro pro Stück

 

Ein eigenständiger Druck der Plakate ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Stadtverwaltung möglich. Motiv und Gestaltung sind mit dem Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen.

 

 

Sodann stimmt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag ohne weitere Beratung einvernehmlich zu.

 


Abstimmungsergebnis:        einstimmig