Beschluss: zur Kenntnis genommen

Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass das Planfeststellungsfahren inzwischen so weit fortgeschritten sei, dass die Spielräume für die Einflussnahme eingeschränkt seien. Allerdings gebe es diese Möglichkeiten Bezug auf die Führung der Radwege, die Gestaltung der Unterführungen zur Vermeidung von Angsträumen und die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes oder der Betonwände an den Rampen und die Linienführung des ÖPNV. Die „Trog-Lösung“ mit dem Kreisverkehr in der Unterführung sei hingegen gesetzt. Er nimmt die Anregung, Vertreter aller Verfahrensbeteiligten (Verwaltung, Straßen NRW und Deutsche Bahn AG) zur Beantwortung von Fragen in den Ausschuss einzuladen, auf und erklärt, dass sich die Verwaltung darum bemühen werde.

 

Ratsherr Gabernig erläutert, dass die Planung zur Unterführung Osterath nahezu 20 Jahre alt sei und dass sich zwischenzeitlich sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen und Ansprüche an ein solches Bauwerk geändert haben. Die Berücksichtigung dieser Faktoren in der Planung seien wichtig und unabdingbar.

 

Ratsherr Meffert erklärt, dass er keinen Anlass zu der Annahme habe, dass seitens der Verwaltung diese Aspekte außer Acht gelassen würden. Er setze voraus, dass der Planungsprozess ständig davon begleitet ist, neue gesetzliche Grundlagen einzuarbeiten.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert ausführlich die Planungen zur Unterführung Osterath am Modell und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Er weist darauf hin, dass der Fahrradverkehr hauptsächlich oberirdisch verlaufen soll. Ein Schallschutz entlang der Bahnlinie sei nicht vorgesehen.