Sitzung: 15.11.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/0513/2016
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB i. V. m. §§ 1 (8) und 13a BauG
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§ 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a BauGB
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722),
für ein Gebiet, das im Norden
durch die Insterburger Straße begrenzt wird, im Osten an das bisher unbebaute
Flurstück 1387 sowie an einen Kindergarten angrenzt, im Süden durch einen
Parkplatz sowie einen Fuß- und Radweg begrenzt wird und im Westen an gewerblich
genutzte Flächen entlang der Bahnschienen angrenzt,
maßgebend ist der im
Plan Nr. 307 dargestellte
Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan Nr. 307,
Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache
aufzustellen,
der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage
haben soll:
- Ausweisung von Wohnbauflächen
- Neuordnung der Gewerbeflächen
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.
Nach kurzer Diskussion stimmt der Ausschuss über oben stehenden Beschlussvorlage ab.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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SPD
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3 |
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FDP
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2 |
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Grüne
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2 |
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UWG
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1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt:
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17 |
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