Sitzung: 15.11.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Enthaltung: 1
Vorlage: FB4/0481/2016
Beschluss:
1. Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften stimmt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Einwendungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine
entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.
2. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den
Behandlungen der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2 zur
vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen
seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren
Satzungsbeschluss.
3. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
stimmt dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46,
Meerbusch-Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich einschließlich der Begründung
für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Herr
Assenmacher stellt die Planungen vor.
Herr
Assenmacher erklärt auf Nachfrage, dass die Festsetzung eines Pollers in einem
Bebauungsplan nicht möglich sei, da hierfür die rechtliche Grundlage fehle.
Herr
Schoenauer betont, dass es der CDU Fraktion wichtig ist, dass die Anwohner
nicht mit mehr Verkehr belastet werden und Schleichverkehre vermieden werden.
Herr
Assenmacher bestätigt, dass es weiterhin keine Durchfahrt vom bestehenden
Wohngebiet zur Kierster Straße geben wird.
Herr
Weyen merkt an, dass aufgrund der Fußgängerquerung nur ein rechts abbiegen auf
die Kierster Straße möglich ist und fragt nach einer Verlagerung der geplanten
Stellplätze hin zur Kierster Straße.
Herr
Peters ergänzt als alternativen Standort Bereiche auf der Florianstraße.
Frau
Steffens antwortet, dass man im ersteren Fall eine doppelte Erschließung und
damit hohen Versiegelungsaufwand hätte. Auch wäre diese Lösung städtebaulich
nicht befriedigend.
Wenn
man die Stellplätze alternativ im unteren Teil der Florianstraße anordnen
würde, ziehe man mehr Verkehr in die umliegenden Bereiche. Dies sei nicht
gewünscht.
Die
Verwaltung wird beauftragt eine Lösung zu finden, die weiterhin die Anbindung
der Florianstraße an die Straße „Am
alten Teich“ ermöglicht und gleichzeitig eine Abbindung der Kierster Straße
aufzeigt.
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Grüne |
2 |
|
|
UWG |
|
|
1 |
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt:
|
16 |
0 |
1 |