Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

 

1.   Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

 

2.   Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

 

3.   Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch-Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 


Herr Assenmacher stellt die Planungen vor.

 

Herr Assenmacher erklärt auf Nachfrage, dass die Festsetzung eines Pollers in einem Bebauungsplan nicht möglich sei, da hierfür die rechtliche Grundlage fehle.

 

Herr Schoenauer betont, dass es der CDU Fraktion wichtig ist, dass die Anwohner nicht mit mehr Verkehr belastet werden und Schleichverkehre vermieden werden.

Herr Assenmacher bestätigt, dass es weiterhin keine Durchfahrt vom bestehenden Wohngebiet zur Kierster Straße geben wird.

 

Herr Weyen merkt an, dass aufgrund der Fußgängerquerung nur ein rechts abbiegen auf die Kierster Straße möglich ist und fragt nach einer Verlagerung der geplanten Stellplätze hin zur Kierster Straße.

Herr Peters ergänzt als alternativen Standort Bereiche auf der Florianstraße.

Frau Steffens antwortet, dass man im ersteren Fall eine doppelte Erschließung und damit hohen Versiegelungsaufwand hätte. Auch wäre diese Lösung städtebaulich nicht befriedigend.

Wenn man die Stellplätze alternativ im unteren Teil der Florianstraße anordnen würde, ziehe man mehr Verkehr in die umliegenden Bereiche. Dies sei nicht gewünscht.

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine Lösung zu finden, die weiterhin die Anbindung der  Florianstraße an die Straße „Am alten Teich“ ermöglicht und gleichzeitig eine Abbindung der Kierster Straße aufzeigt.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

 

 

1

DIE LINKE und Piratenpartei  

1

 

 

Gesamt:    

16

0

1