Frau Kremer fragt nach dem Eingangsdatum des Bauantrag für das Bauvorhabens an der Kierster Straße und nach dem Zeitpunkt der Genehmigung. Herr Assenmacher teilt mit, dass der Bauantrag vor ungefähr einem Monat eingereicht wurde, dieser aber noch nicht genehmigt sei und vor Satzungsbeschluss im Wege einer Befreiung genehmigt werden könne.

Aufgrund der ungewissen Zuweisungslage möchte die Verwaltung im Rahmen der Flüchtlingsproblematik handlungsfähig sein.

 

Auf Nachfrage, ob dies nicht auch an der Insterburger Straße möglich sei, erklärt Herr Assenmacher, dass  hier sozial geförderter Wohnungsbau entstehe, um unter anderem auch anerkannten Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

 

 

Frau Hirner hinterfragt die Inhalte der Begründung zum Planerfordernis der Bebauungsplanänderung des Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch-Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich (Anmerkung: Anlage 5 der Beratungsvorlage Nr. FB4/0481/2016).

 

 

Frau Hirner erklärt, dass es einen Ratsbeschluss gäbe, der die Reihenhäuser als Gemeinschaftsunterkünfte für nicht anerkannte Flüchtlinge vorsähe und fragt, ob diese Begründung daher nicht falsch sei.

Frau Steffens erläutert, dass in der Begründung die grundsätzlichen Ziele zu einem Bebauungsplan formuliert sind. Der Anlass zur Änderung oder Aufstellung ist nicht auf einen konkreten Einzelfall bezogen; Ausnahme sei ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan.

 

Der Bebauungsplan Nr. 46 wird nicht geändert um dort Flüchtlingsunterkünfte festzusetzen, sondern um grundsätzlich zeitgemäßen Wohnraum zu ermöglichen. Somit lassen sich auch unterschiedliche Konzepte verwirklichen.

 

Frau Hirner fragt nach der Planung der Poller und nach einem Gestaltungsplan. Herr Damblon verweist auf den Tagesordnungspunkt 3 und teilt mit, dass es keinen Gestaltungsplan geben werde, über den gesondert abgestimmt werden muss.

 

Auf Nachfrage von Frau Hirner zu Baumpflanzungen, erklärt Herr Damblon, dass man unter anderem aus Kostengründen üblicher Weise die Ersatzpflanzungen mit junge Bäumen realisiert.