Sitzung: 03.11.2016 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB5/0502/2016
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen
Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche Straßen 21 %
d) Überörtliche Straßen 30 %
1.
Aus dem Betriebsergebnis 2013 werden die Unterdeckung
bei den Anliegerstraßen zu 50% (-1.040,19 €) und bei den Fußgängerzonen zu
50% (-754,74 €) vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2014 fließen jeweils 50%
der Unterdeckung bei den Anliegerstraßen (-8.245,34 €) und bei den
Fußgängerzonen (-866,62 €) kostensteigernd in die Kalkulation 2017 ein.
Die Überdeckungen werden bei den Innerörtlichen Straßen zu 30% (
15.672,97 €) und bei den Überörtlichen Straßen zu 20% ( 5.518,88 €)
kostenmindernd vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2015 fließen bei den Anliegerstraßen
30% (4.512,92 €) kostensenkend und bei den Innerörtlichen Straßen 100%
(-10.208,62€) kostensteigernd in die Kalkulation 2017 ein.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden
wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,76
€/m (2016: 1,76 €/m)
b) Fußgängerzonen 10,89
€/m (2016: 12,10 €/m)
c) Innerörtliche Straßen 4,98 €/m (2016: 5,11
€/m)
d) Überörtliche Straßen 4,60 €/m (2016: 5,09
€/m)
- Die XXXVIII. Änderungssatzung (Anlage A)
und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis (Anlage B) werden
beschlossen.
Die Gebührenkalkulation (Anlage E) wird Bestandteil
des Beschlusses.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erläutert die Auswirkungen der Gebührenveränderungen
am Beispiel eines Musterhaushalts mit 12m Frontlänge. Er berichtet, dass bei
den Anliegerstraßen die Straßenreinigungsgebühren im Vergleich zu 2016 gleich
bleiben, dass bei den Innerörtlichen und überörtlichen Straßen, sowie bei den
Fußgängerzonen die Gebühren im Vergleich zum Vorjahr sinken.
Es
schließt sich eine Diskussion über die Durchführung der Straßenreinigung an.
Hierbei geht es darum, dass parkende Autos die Reinigung erschweren.
Technischer Beigeordneter Assenmacher schlägt vor, in einer Pressemitteilung
die Termine der Straßenreinigung in den einzelnen Straßen zu veröffentlichen
und an die Bürger zu appellieren, in dieser Zeit nicht an den Straßenrändern zu
parken.
Sachkundiger
Bürger Behlen berichtet, dass in Krefeld vor der Reinigung mit der
Kehrmaschine, das Laub, das unter den parkenden Autos liegt, mit einem
Laubbläser auf die Fahrbahn geblasen und dann weggekehrt wird. Technischer
Beigeordneter Assenmacher weist darauf hin, dass das einen erhöhten
Personaleinsatz und damit höhere Kosten zu Konsequenz habe.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig