Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                     2 %

b)  Fußgängerzonen                                                  67 %

c)  Innerörtliche Straßen                                           21 %

d)  Überörtliche Straßen                                           30 %

 

1.     Aus dem Betriebsergebnis 2013 werden die Unterdeckung bei den Anliegerstraßen zu 50% (-1.040,19 €) und bei den Fußgängerzonen zu 50% (-754,74 €) vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2014 fließen jeweils 50% der Unterdeckung bei den Anliegerstraßen (-8.245,34 €) und bei den Fußgängerzonen (-866,62 €) kostensteigernd in die Kalkulation 2017 ein. Die Überdeckungen werden bei den Innerörtlichen Straßen zu 30% ( 15.672,97 €) und bei den Überörtlichen Straßen zu 20% ( 5.518,88 €) kostenmindernd vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2015 fließen bei den Anliegerstraßen 30% (4.512,92 €) kostensenkend und bei den Innerörtlichen Straßen 100% (-10.208,62€) kostensteigernd in die Kalkulation 2017 ein.

 

  1. Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                              1,76 €/m       (2016:    1,76 €/m)

b)  Fußgängerzonen                                          10,89 €/m       (2016:  12,10 €/m)

c)  Innerörtliche Straßen                                      4,98 €/m       (2016:    5,11 €/m)

d)  Überörtliche Straßen                                      4,60 €/m       (2016:    5,09 €/m)

 

 

  1. Die XXXVIII. Änderungssatzung (Anlage A) und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis (Anlage B) werden beschlossen.

Die Gebührenkalkulation (Anlage E) wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert die Auswirkungen der Gebührenveränderungen am Beispiel eines Musterhaushalts mit 12m Frontlänge. Er berichtet, dass bei den Anliegerstraßen die Straßenreinigungsgebühren im Vergleich zu 2016 gleich bleiben, dass bei den Innerörtlichen und überörtlichen Straßen, sowie bei den Fußgängerzonen die Gebühren im Vergleich zum Vorjahr sinken.

 

Es schließt sich eine Diskussion über die Durchführung der Straßenreinigung an. Hierbei geht es darum, dass parkende Autos die Reinigung erschweren. Technischer Beigeordneter Assenmacher schlägt vor, in einer Pressemitteilung die Termine der Straßenreinigung in den einzelnen Straßen zu veröffentlichen und an die Bürger zu appellieren, in dieser Zeit nicht an den Straßenrändern zu parken.

 

Sachkundiger Bürger Behlen berichtet, dass in Krefeld vor der Reinigung mit der Kehrmaschine, das Laub, das unter den parkenden Autos liegt, mit einem Laubbläser auf die Fahrbahn geblasen und dann weggekehrt wird. Technischer Beigeordneter Assenmacher weist darauf hin, dass das einen erhöhten Personaleinsatz und damit höhere Kosten zu Konsequenz habe.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig