Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage legt dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 gemäß § 116 Abs. 5 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW zur Feststellung vor.

Herr Fiebig erläutert, dass nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse nunmehr der Gesamtabschluss 2015 vorgelegt werde. Der Beteiligungsbericht sei dem Gesamtabschluss beigefügt. Die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 seien ebenfalls von ihm aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt worden.

Der Gesamtabschluss 2015 werde jetzt der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zugeleitet. Nach abschließender Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss sei für die Ratssitzung im Dezember die Bestätigung durch den Rat vorgesehen.

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