Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage weist auf den Schriftverkehr zwischen der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und ihr hin, der den übrigen Fraktionen in Kopie zugegangen sei,
nachdem die Verwaltung aufgrund der Komplexität und hohen
Fachspezifik der Fragen und vor dem Hintergrund der bestehenden und teilweise streitigen Konkurrenz zwischen
landesrechtlichem Gemeinderecht und bundesrechtlichem Handels-, Gesellschafts-
und Aktienrecht in Verbindung mit den Gesellschaftsverträgen die Notwendigkeit
sehe, für eine sachgerechte Beantwortung ein Wirtschaftsprüfungsbüro zu
beauftragen. Die Stellungnahme des Wirtschaftsprüfungsbüros würde dann diesseits
um kommunalverfassungsrechtliche Aspekte in Bezug auf die vorliegenden
Fragestellungen ergänzt. Aus Gründen der Praktikabilität solle das
Wirtschaftsprüfungsbüro Verhülsdonk, das im Auftrag des Aufsichtsrates der wbm,
der mehrheitlich mit vom Rat der Stadt Meerbusch gewählten Vertretern besetzt
sei und den Jahresabschluss 2015 geprüft habe, beauftragt werden, da das Büro über alle gesellschaftsvertraglichen
Grundlagen auch der Gesellschaften, an denen die Stadt mittelbar beteiligt ist,
verfüge.
In der nachfolgenden Diskussion äußern die Vertreter der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen Ratsherr Peters, Ratsherr Quaß sowie Ratsherr Mocka Bedenken
gegen die Beauftragung eines Büros, welches für
die wbm tätig sei. Diesen Bedenken schließt sich Ratsherr Rettig an. Ratsherr
Damblon teilt die Bedenken ausdrücklich nicht und weist auf die Unabhängigkeit
des Büros hin; gerade vor dem Hintergrund seiner Tätigkeit verfüge das Büro
über alle beurteilungsrelevanten Unterlagen. In der anschließenden Diskussion
sprechen sich die Vertreter der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, zunächst eine Beratung durch die Kommunal
Agentur NRW in Anspruch zu nehmen, da voraussichtlich ähnliche
Problemstellungen, wie in der Anfrage aufgeworfen, auch in anderen Kommunen
bestünden.
Anmerkung:
Der Geschäftsführer
der Kommunalagentur hat auf Anfrage mitgeteilt, dass eine entsprechende
Beratungsleistung nicht erbracht werden kann, da die Agentur nicht über das
notwendige juristische Know-how in der angefragten Themenstellung verfüge. Er
hat empfohlen, hierzu ein Wirtschaftsprüfungsbüro zu beauftragen, welches die erforderlichen Fachkenntnisse vorhält.
Die Verwaltung hat daraufhin das Büro RSM Verhülsdonk beauftragt.