Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weist auf den Schriftverkehr zwischen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ihr hin, der den übrigen Fraktionen in Kopie zugegangen sei, nachdem die Verwaltung aufgrund der Komplexität und hohen Fachspezifik der Fragen und vor dem Hintergrund der bestehenden und teilweise streitigen Konkurrenz zwischen landesrechtlichem Gemeinderecht und bundesrechtlichem Handels-, Gesellschafts- und Aktienrecht in Verbindung mit den Gesellschaftsverträgen die Notwendigkeit sehe, für eine sachgerechte Beantwortung ein Wirtschaftsprüfungsbüro zu beauftragen. Die Stellungnahme des Wirtschaftsprüfungsbüros würde dann diesseits um kommunalverfassungsrechtliche Aspekte in Bezug auf die vorliegenden Fragestellungen ergänzt. Aus Gründen der Praktikabilität solle das Wirtschaftsprüfungsbüro Verhülsdonk, das im Auftrag des Aufsichtsrates der wbm, der mehrheitlich mit vom Rat der Stadt Meerbusch gewählten Vertretern besetzt sei und den Jahresabschluss 2015 geprüft habe, beauftragt werden, da das  Büro über alle gesellschaftsvertraglichen Grundlagen auch der Gesellschaften, an denen die Stadt mittelbar beteiligt ist, verfüge.

In der nachfolgenden Diskussion äußern die Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Peters, Ratsherr Quaß sowie Ratsherr Mocka Bedenken gegen die Beauftragung eines Büros, welches für die wbm tätig sei. Diesen Bedenken schließt sich Ratsherr Rettig an. Ratsherr Damblon teilt die Bedenken ausdrücklich nicht und weist auf die Unabhängigkeit des Büros hin; gerade vor dem Hintergrund seiner Tätigkeit verfüge das Büro über alle beurteilungsrelevanten Unterlagen. In der anschließenden Diskussion sprechen sich die Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, zunächst eine Beratung durch die Kommunal Agentur NRW in Anspruch zu nehmen, da voraussichtlich ähnliche Problemstellungen, wie in der Anfrage aufgeworfen, auch in anderen Kommunen bestünden.

Anmerkung:

Der Geschäftsführer der Kommunalagentur hat auf Anfrage mitgeteilt, dass eine entsprechende Beratungsleistung nicht erbracht werden kann, da die Agentur nicht über das notwendige juristische Know-how in der angefragten Themenstellung verfüge. Er hat empfohlen, hierzu ein Wirtschaftsprüfungsbüro zu beauftragen, welches  die erforderlichen Fachkenntnisse vorhält. Die Verwaltung hat daraufhin das Büro RSM Verhülsdonk beauftragt.