Der Rat nimmt die Beschlusskontrolle zur Kenntnis.

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingssituation

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet, die Flüchtlingszugänge in NRW seien im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig. Während im Zeitraum 01.01. – 31.12.2015 insgesamt fast 330.000 Menschen in NRW aufgenommen wurden, wurden im Zeitraum 01.01. – 31.10.2016 insgesamt 63.600 in der sog. EASY-Statistik erfasst.

Diese rückläufige Entwicklung zeige sich auch in Meerbusch; insgesamt habe die Stadt im laufenden Jahr 269 Zuweisungen erhalten. Entgegen den Erwartungen aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Abschmelzung von Plätzen durch die Aufgabe der Notunterkünfte  in Meerbusch-Strümp mit 400 in der Aufnahmeverpflichtung berücksichtigten Plätzen, sei im letzten Quartal nur eine einzige Zuweisung erfolgt. Seit Mai dieses Jahres würden auch die Auszüge aus den Unterkünften registriert. Unter Berücksichtigung von 158 Auszügen und der Zuweisungen ergebe sich ein rechnerisches Plus von 52. Insgesamt sind aktuell rund 440 Personen im Leistungsbezug.

Die Entspannung habe zu einer Minderbelegung in den Einrichtungen geführt. Insgesamt stünden rd. 100 Plätze zur Verfügung, dabei seien die Gebäude „Am Eisenbrand“ nicht berücksichtigt. Der Betrieb in den Einrichtungen laufe beschwerdefrei.

Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge

Zum 01.12.2016 sei in NRW die Ausländer-WohnsitzregelungsVO in Kraft getreten. Ziel sei es, anerkannte Flüchtlinge landesweit gleichmäßig zu verteilen und dadurch die Integration zu fördern.

Am 29.11. habe die Regierungspräsidentin die Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen einer Dienstbesprechung bei der Bezirksregierung informiert. Danach erfolgt künftig neben der Zuweisung von noch nicht anerkannten Flüchtlingen nach dem Königssteiner Schlüssel, auch die Zuweisung bereits anerkannter Flüchtlinge durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem sog. Integrationsschlüssel an die Kommunen. Der Integrationsschlüssel berücksichtige neben der Einwohnerzahl und Fläche auch die Arbeitslosenquote. Anerkannte Flüchtlinge beziehen i.d.R. Leistungen des Jobcenters, die Kosten der Unterkunft werden nach Abzug des Bundesanteils zunächst vom Kreis gezahlt, über die Kreisumlage und die Beteiligungssatzung aber vollumfänglich durch die Gemeinden refinanziert. Eine Kostenbeteiligung für sozialpädagogische Betreuung oder sonstige Dienste erfolge nicht. Diese müssten ausschließlich durch die Stadt finanziert werden.

Die Wohnsitzauflage gelte für3 Jahre nach Anerkennung. Über eine Aufhebung entscheide die Bezirksregierung Arnsberg, wenn ein Arbeitsplatz oder ein Ausbildungsplatz bzw. ein Platz an einer Hochschule nachgewiesen werde. Die Aufnahmequote für Meerbusch betrage im Soll aktuell 120 Personen, 78 Personen seien schon als in Meerbusch wohnhaft erfasst.

Vor dem Hintergrund der rückläufigen Zuweisungen auf der einen Seite und der neuen kommunalen Verpflichtung durch die Wohnsitzauflage auf der anderen Seite beabsichtige die Verwaltung, anerkannte Flüchtlinge, soweit auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt in Meerbusch keine Wohnung gefunden wird, in den Häusern am Eisenbrand unterzubringen. Die Gebäude seien aufgrund des Leerstandes an anderer Stelle aktuell nicht belegt. Aufgrund der Grundrisse mit kleinen Einheiten könnte dort eine verbesserte Unterbringung in Wohneinheiten insbesondere für Familien erfolgen.

Insgesamt zeige sich, dass die getroffene Entscheidung, keine weiteren Gemeinschaftsunterkünfte mehr zu errichten, richtig war. Die Schaffung von sozialem und preisgünstigem Wohnraum müsse konsequent fortgeführt werden. An der Moerser Straße, Im Eulengrund und an der Rottstraße seien entsprechende Wohnungen im Bau, für die Insterburger Straße liege der Bewilligungsbescheid vor. Auch auf dem Gelände des Alten Bauhofes sollen Sozialwohnungen im ersten Förderweg entstehen. Diese Wohnungen sollen aber für alle Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen, nicht ausschließlich für anerkannte Flüchtlinge, zugänglich sein. Zur zeitnahen Errichtung weiterer Sozialwohnungen werde die Verwaltung dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften in seiner nächsten Sitzung vorschlagen, im Bebauungsplangebiet „Am Strümper Busch / Im Plötschen“ im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr-Strümp, neben Eigenheimen statt der geplanten 12 Reihenhäuser Geschosswohnungsbau im sozialen Wohnungsbau zu errichten und das städt. Grundstück zu diesem Zweck zu veräußern.

Finanzierung der Kosten der Duldungsinhaber

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass sich das Land im kommenden Jahr aus der Mitfinanzierung der Aufwendungen für geduldete Asylbewerber zurückziehe. Im laufenden Jahr haben die Kommunen auch für Duldungsinhaber Landeszuweisungen in Höhe von 10.000 €/Person/Jahr erhalten.

Künftig wären die Aufwendungen zur Finanzierung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Kosten der Unterkunft sowie der Kosten bei Krankheit vollumfänglich durch die Gemeinden zu finanzieren. Für zugewiesene Asylbewerber bzw. Asylfolgeantragsteller erhielten die Kommunen Gelder lediglich bis zur Ablehnung des Asylantrages, d.h. bis zum Zeitpunkt der vollziehbaren Ausreisepflicht, zuzüglich von 3 Monaten eine monatliche Pauschale in Hohe von 866 €/Person. Dies bedeute zum einen, dass für bereits länger Geduldete überhaupt keine Pauschale mehr gezahlt wird, für die übrigen nur zeitlich befristet.

In Meerbusch lebten derzeit 102 Personen die im Besitz einer Duldung nach § 60 a AsylG sind. Die durchschnittliche Ankunft erfolgte vor 4,2 Jahren! Allein die laufenden Leistungen nach dem AsylbG, die Krankenkosten und die Mietkosten für die Privatwohnungen beliefen sich in 2016 auf rd. 600.000 €, hinzu kommen Kosten der Unterkunft, der sozialpädagogischen Betreuung, Aufwand für 24-Stunden-Betreuung der Unterkünfte und der Personalaufwand für städtischen Mitarbeiter pp.. Insgesamt schätze sie den Aufwand auf rd. 1 Mio. €.

Die Anzahl der Abgänge stelle sich wie folgt dar:

Freiwillige Rückkehrer          2015:    15                        2016:      43

Abschiebung                         2015:      0                        2016:        1

Rücküberstellungen              2015:      1                        2016:        4

Diese Zahlen legen im Kontext mit der geänderten Finanzierung einen dringenden Handlungsbedarf dar. Parallel zu einer deutlichen Erhöhung der Abschiebungen durch das Ausländeramt des Rhein-Kreises Neuss müsse beim Land interveniert werden, Abschiebungshemmnisse zu beseitigen und bis zu einer entsprechenden Umsetzung die pauschale Kostenerstattung aufrechtzuerhalten.

Vermietung von drei Hallenschiffen im Krefelder Hafen

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet, der Krefelder OB Meyer habe sie informiert, dass drei der 8 Hallenschiffe von der VGG Handels AG im Rheinhafen Krefeld an das Unternehmen AMAZON vermietet worden seien, welches in den Hallen ein Sortierzentrum für Paketsendungen einrichten möchte. Im Telefonat verblieb man so, dass die Stadt zur Ansiedlung nähere Informationen direkt von der Hafengesellschaft erhält.

Die Geschäftsführung der Hafen GmbH habe heute informiert, dass dort Kundenbestellungen der umliegenden Paketzentren für den Transport an die sogenannte „letzte Meile“ zusammengefasst und weiter versendet werden.

In einem Dreischichtsystem würden rd. 360 Mitarbeiter beschäftigt. Neben Anlernkräften im Bereich Lager werden auch Stellen höherer Qualifikation aus den Bereichen IT, Projektmanagement, Training, Sicherheit und Logistik zu besetzen sein. Der Standort Krefeld hat für AMAZON strategische Bedeutung. Der Mietvertrag sei langfristig geschlossen.

Die Verkehrsplanungen von AMAZON beziffern sich wie folgt:

LKW 06:00 - 22:00 Uhr bis 240 LKW

LKW 22:00 - 06:00 Uhr bis 120 LKW und max. 15 LKW pro Stunde

PKW 06:00 - 22:00 Uhr bis 400 PKW

PKW 22:00 – 06:00 Uhr bis 150 PKW und max. 120 PKW pro Stunde bei Schichtwechsel

Für den Rheinhafen Krefeld besteht die Möglichkeit, über seine Umschlageinrichtungen die Verkehrsträger Binnenwasserstraße und Eisenbahn stärker in die Logistikketten des Unternehmens AMAZON einzubinden.

In Gesprächen hätten die Vertreter der Stadt Krefeld die Fa. Amazon aufgefordert, auf die Fahrer einzuwirken, dass diese nicht die Ortsdurchfahrt Lank benutzen. Dies sei zugesagt worden.

Vorfall in der Realschule am 21.11.2016

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet, dass der Schulleiter der Städtischen Realschule Osterath ihr mitgeteilt habe, dass der Vorfall  aufgeklärt sei. Ursache sei ein unachtsames Hantieren mit einer Dose in der Jackentasche eines Schülers und nicht ein technischer Defekt im Schulgebäude gewesen.

Ergebnis der Verkehrszählungen Kanzlei und Xantener Straße

Techn. Beigeordneter Assenmacher berichtet, dass die Verwaltung an der Xantener Straße im Stadtteil Strümp und auf der Straße „Kanzlei“ im Stadtteil Büderich für befristete Zeiträume s.g. Dropboxen installiert habe. Diese Dropboxen messen zum einen die Verkehrsbewegungen, zum anderen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge.

Auf der Xantener Straße (in Höhe der Querungshilfe in Richtung Stadtteil Mitte) sind folgende Ergebnisse zu verzeichnen:

03.11 – 30.11.2016                Æ  9.700 Fahrzeuge / Tag
07.11.2016                             11.000 Fahrzeuge (Höchstwert im Messzeitraum)
an Wochenenden                   Æ  6. – 7.000 / Fahrzeuge

Geschwindigkeiten
03.11. – 11.11.2016               V85:       46 / 52 km/h
                                               Æ           40 – 46 km/h

15.11. – 30.11.2016               V85        55 km/h
                                               Æ           50 – 51 km/h

Erlaubte Geschwindigkeit:      50 km/h
Spitzenwert                            123 km/h

Ratsherr Quaß bemängelt, dass bei der Messung auf der Gegenfahrbahn ein s.g. „Smiley“ installiert würde, da dieser Smiley natürlich auffalle und die Geschwindigkeit beeinflussen würde. Eine Messung ohne „Smiley“ würde andere Ergebnisse zeigen.

Technischer Beigeordneter Assenmacher weist daraufhin, dass der „Smiley“ auf der Gegenfahrbahn installiert worden sei. Es seien aber weitere Messungen auf der Xantener Straße (Höhe Apfelparadies) geplant. Dort werde der „Smiley“ dann nicht zum Einsatz kommen.

Die Messungen auf der Kanzlei ergaben folgendes Bild (sie erfolgten ohne Smiley):

23.11. – 07.12.2016               V85        38 – 39 km/h
                                               Æ           30 – 32 km/h

Fahrzeuge:                              minimal:                470
                                               maximal:            1.855

Im Eingangsbereich des Montessori-Kinderhauses sei geplant, ein Kindersymbol auf der Straße aufzubringen und die vorhanden Warnschilder mit dem Zusatz „Kindergarten“ zu versehen. Die Maßnahmen sind mit den Elternvertretern abgestimmt.