Sitzung: 20.09.2016 Sozialausschuss
Vorlage: FB2/0061/2016
Erster
Beigeordneter Maatz beantwortet die Anfrage wie folgt:
Wie werden die
Ausfallzeiten der Mitarbeiterinnen ersetzt?
Werden an den einzelnen
Standorten Ersatzzeiten angeboten?
Die entsprechenden Vereinbarungen
mit den freien Trägern sähen grundsätzlich eine gegenseitige Vertretung der im
Einsatz befindlichen Fachkräfte für den Urlaub und Krankheitsfall vor. Die
generelle Vertretungsregelung erfolge in Absprache mit der Verwaltung und
entspricht zwangsläufig keiner 1:1 Vertretung.
Grundsätzlich seien
Überschneidungen hinsichtlich der Urlaubszeiten zu vermeiden. Im
Vertretungsfall sei in dem zu vertretenden Ortsteil mindestens 1 Sprechzeit
wöchentlich vorgesehen. Die Vertretungszeit müsse nicht mit der Präsenzzeit der
zu vertretenden Kraft übereinstimmen. Abweichende Sprechzeiten seien in der
Vertretungsphase dann allerdings den Hauswarten bzw. den Mitarbeitern des Wachdienstes
bekannt zu geben, damit ein entsprechender Aushang erfolgen könne.
Werden Ausfallzeiten, die
nicht ersetzt werden, finanziell abgegolten?
In welcher Höhe?
Die Vereinbarungen sähen
die Bezuschussung der Arbeitgeberkosten einer (anteiligen) Stelle vor. Somit
würden auch die tariflichen Urlaubszeiten und die Krankheitszeiten, die im
Rahmen der Lohnfortzahlung anfallen, durch die Vereinbarung finanziert. Sofern
und soweit eine Vertretung durch die anderen in Meerbusch eingesetzten
Mitarbeiterinnen (trägerunabhängig) im Einzelfall nicht hinreichend geleistet
werden könne, würde die Beschäftigung einer externen Vertretung durch die
Träger zu zusätzlichen Aufwänden führen, die durch die Stadt zu refinanzieren
wären. Im Falle von langfristigen Erkrankungen sei mit dem Wegfall der
Lohnfortzahlung für Ersatz durch den Träger Sorge zu tragen.
Wie hoch sind die
Ausfallzeiten?
Krankheits- und
urlaubsbedingte Fehlzeiten und die ggfs. bereits abgestimmte
Vertretungsregelung seien der Verwaltung anzuzeigen, damit notwendige
Informationen weitergegeben und möglicherweise weitergehende
Vertretungsregelungen getroffen werden könnten. Eine Aufsummierung der
Fehlzeiten im Jahresverlauf erfolge nicht, da diese für die Finanzierung
grundsätzlich nicht erheblich seien. Über konkrete Daten zu den Fehlzeiten
verfügten lediglich die freien Träger als Arbeitgeber.
Nach Beantwortung
der Anfrage wird seitens Ratsfrau Niegeloh wie auch von Ratsfrau Pricken
erhebliche Unzufriedenheit mit der aktuellen Vertretungssituation geäußert.
In diesem
Zusammenhang verweist Erster Beigeordneter Maatz wie bereits schon mehrfach im
vorhergehenden Sitzungsverlauf auf die positiven Meerbuscher Verhältnisse und
die damit verbundenen auch im Interkommunalen Vergleich hohen
Qualitätsstandards in Meerbusch, insbesondere auch im Zusammenhang mit der
Flüchtlingsbetreuung.
Ratsfrau Neigeloh
erläutert, dass die Anfrage als Hinweis darauf zu verstehen sei, dass Dinge
nicht gut funktionieren. Eine Beantwortung solle der Politik dann die
Möglichkeit eröffnen, Rahmenbedingungen gegebenenfalls entsprechend zu
verändern.
Verwaltungsseitig wird nochmals klar gestellt, dass die bestehenden
Vereinbarungen zu den sozialpädagogischen Betreuungen bislang keine
Refinanzierung von Fachleistungsstunden vorsehen, sondern eine anteilige
Refinanzierung der Arbeitgeberkosten an Stellen(anteilen) und damit
Ausfallzeiten nur in der gegebenen Vertretung aufgefangen werden könnten.
Zur bestehenden Vertretungsregelung verdeutlicht schließlich beratendes Mitglied Pahlke als Vertreter eines der zuständigen Trägerverbände nochmals die praktischen Schwierigkeiten einer effizienten Vertretung, insbesondere bei kurzfristigen Ausfällen der Mitarbeiterinnen.