Erster Beigeordneter Maatz beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Wie werden die Ausfallzeiten der Mitarbeiterinnen ersetzt?

Werden an den einzelnen Standorten Ersatzzeiten angeboten?

 

Die entsprechenden Vereinbarungen mit den freien Trägern sähen grundsätzlich eine gegenseitige Vertretung der im Einsatz befindlichen Fachkräfte für den Urlaub und Krankheitsfall vor. Die generelle Vertretungsregelung erfolge in Absprache mit der Verwaltung und entspricht zwangsläufig keiner 1:1 Vertretung.

 

Grundsätzlich seien Überschneidungen hinsichtlich der Urlaubszeiten zu vermeiden. Im Vertretungsfall sei in dem zu vertretenden Ortsteil mindestens 1 Sprechzeit wöchentlich vorgesehen. Die Vertretungszeit müsse nicht mit der Präsenzzeit der zu vertretenden Kraft übereinstimmen. Abweichende Sprechzeiten seien in der Vertretungsphase dann allerdings den Hauswarten bzw. den Mitarbeitern des Wachdienstes bekannt zu geben, damit ein entsprechender Aushang erfolgen könne.

 

Werden Ausfallzeiten, die nicht ersetzt werden, finanziell abgegolten?

In welcher Höhe?

 

Die Vereinbarungen sähen die Bezuschussung der Arbeitgeberkosten einer (anteiligen) Stelle vor. Somit würden auch die tariflichen Urlaubszeiten und die Krankheitszeiten, die im Rahmen der Lohnfortzahlung anfallen, durch die Vereinbarung finanziert. Sofern und soweit eine Vertretung durch die anderen in Meerbusch eingesetzten Mitarbeiterinnen (trägerunabhängig) im Einzelfall nicht hinreichend geleistet werden könne, würde die Beschäftigung einer externen Vertretung durch die Träger zu zusätzlichen Aufwänden führen, die durch die Stadt zu refinanzieren wären. Im Falle von langfristigen Erkrankungen sei mit dem Wegfall der Lohnfortzahlung für Ersatz durch den Träger Sorge zu tragen.

 

Wie hoch sind die Ausfallzeiten?

 

Krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten und die ggfs. bereits abgestimmte Vertretungsregelung seien der Verwaltung anzuzeigen, damit notwendige Informationen weitergegeben und möglicherweise weitergehende Vertretungsregelungen getroffen werden könnten. Eine Aufsummierung der Fehlzeiten im Jahresverlauf erfolge nicht, da diese für die Finanzierung grundsätzlich nicht erheblich seien. Über konkrete Daten zu den Fehlzeiten verfügten lediglich die freien Träger als Arbeitgeber.

 

Nach Beantwortung der Anfrage wird seitens Ratsfrau Niegeloh wie auch von Ratsfrau Pricken erhebliche Unzufriedenheit mit der aktuellen Vertretungssituation geäußert.

 

In diesem Zusammenhang verweist Erster Beigeordneter Maatz wie bereits schon mehrfach im vorhergehenden Sitzungsverlauf auf die positiven Meerbuscher Verhältnisse und die damit verbundenen auch im Interkommunalen Vergleich hohen Qualitätsstandards in Meerbusch, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung.

 

Ratsfrau Neigeloh erläutert, dass die Anfrage als Hinweis darauf zu verstehen sei, dass Dinge nicht gut funktionieren. Eine Beantwortung solle der Politik dann die Möglichkeit eröffnen, Rahmenbedingungen gegebenenfalls entsprechend zu verändern.

 

Verwaltungsseitig wird nochmals klar gestellt, dass die bestehenden Vereinbarungen zu den sozialpädagogischen Betreuungen bislang keine Refinanzierung von Fachleistungsstunden vorsehen, sondern eine anteilige Refinanzierung der Arbeitgeberkosten an Stellen(anteilen) und damit Ausfallzeiten nur in der gegebenen Vertretung aufgefangen werden könnten.

 

Zur bestehenden Vertretungsregelung verdeutlicht schließlich beratendes Mitglied Pahlke als Vertreter eines der zuständigen Trägerverbände nochmals die praktischen Schwierigkeiten einer effizienten Vertretung, insbesondere bei kurzfristigen Ausfällen der Mitarbeiterinnen.