Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2

Beschluss:

 

1.       Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

1.1     Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 einschließlich des Anhangs mit den Ergänzungen des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu eigen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

 

1.2     Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2015, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang nach § 101 i.V.m.  §95 GO NRW unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr sowie ergänzende Regelungen von örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich aus die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht zu ermittelnden Bildes der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Meerbusch sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgesetzte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

 

Die Prüfung des am 30 .06. 2016 im Rat eingebrachten Entwurfs des Jahresabschlusses 2015 hat dazu geführt, dass am 27. 09. 2016 von der Verwaltung ein überarbeiteter  Entwurf des Jahresabschlusses 2015 mit der Berücksichtigung der meisten Prüfungserkenntnisse vorgelegt wurde.

 

Der Jahresabschluss 2015 vermittelt trotz der offenen und unbedingt zu klärenden buchhalterischen Fragen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Meerbusch zutreffend dargestellt.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann trotz der offenen buchhalterischen Fragen der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung erteilt werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

2.                Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2015 in der Fassung vom 27. 09. 2016 gem. § 96 GO NRW festzustellen.

 

Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:

 

 

Bilanzsumme:

 

Aktiva

Passiva

578.057.795,26 €

578.057.795,26 €

 

 

Ergebnisrechnung:

 

Erträge

Aufwendungen

Fehlbetrag

139.283.892,23 €

141.056.446,42 €

1.772.554,19 €

 

 

Finanzrechnung:

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Veränderung eigener Finanzmittel

147.631.661,42 €

141.985.430,38 €

5.646.231,04 €

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

3.                Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss den Mitgliedern des Rates, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

 


Ratsherr Rettig fragt an, weshalb im Prüfbericht zum Jahresabschluss 2015 (Seite 9) keine Beanstandung wegen der verspäteten Vorlage des Abschlusses erfolgt sei, während dies im Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erfolgt sei.
Herr Fox erläutert, dass auch das Ministerium eine Verspätung von einigen Monaten akzeptiere, dies sei bei den Kommunen in NRW zur Zeit sogar noch der Regelfall. Im Jahr 2014 lag aber eine außerordentlich lange Verspätung von über einem Jahr vor, die es dem Rat unmöglich machte, den Jahresabschluss gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. Deshalb erfolgte eine Beanstandung. Weiter erläutert Herr Fox eine Beanstandung grundsätzlich nur bei Gesetzesverstößen erfolgen könne.
 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

1

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

14

2