Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2

Beschluss:

 

1.         Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

1.1         Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 einschließlich des Anhangs mit den Ergänzungen des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu eigen..

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

1.2      Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2014, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang nach § 101 i. V mit § 95 GO NRW unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr sowie ergänzende Regelungen von örtlichen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Diese Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht zu ermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden.

 

Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

 

Die Prüfung des am 28. 04. 2016 im Rat eingebrachten Entwurfs des Jahresabschlusses 2014 hat dazu geführt, dass am 27. 09. 2016 von der Verwaltung ein überarbeiteter Entwurf des Jahresabschlusses 2014 mit der Berücksichtigung der meisten Prüfungserkenntnisse vorgelegt wurde.

 

Der Jahresabschluss 2014 vermittelt trotz der offenen buchhalterischen Fragen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Meerbusch zutreffend dargestellt.

 

Aufgrund der Prüfungsergebnisse kann trotz der offenen buchhalterischen Fragen der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

2.                Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2014 in der Fassung vom 27. 09. 2016 gem. § 96 GO NRW festzustellen.

 

Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:

 

 

Bilanzsumme:

 

Aktiva

Passiva

578.626.443,67 €

578.626.443,67 €

 

 

Ergebnisrechnung:

 

Erträge

Aufwendungen

Fehlbetrag

134.998.058,19 €

136.055.332,39 €

1.057.274,20 €

 

 

Finanzrechnung:

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Veränderung eigener Finanzmittel

139.573.583,07€

139.732.835,18 €

-159.252,11 €

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

 

3.            Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss den Mitgliedern des Rates, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

 

 


Ratsherr Rettig bittet um Erläuterung zur Formulierung im Anhang des Berichts, dass der Jahresabschluss trotz der offenen buchhalterischen Fragen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittle. Herr Fiebig trägt vor, dass er seine Stellungnahme zu den Prüfberichten zurückziehe und die Verwaltung diese intern noch klären würde. Der Ausschussvorsitzende Becker erläutert, dass die Berücksichtigung der noch offenen buchhalterischen Fragen zum Jahresabschluss 2016 erfolgt.

Ratsherr Rettig dankt dem Ausschussvorsitzenden Becker für sein außerordentliches Engagement. Der sehr komplexe Sachverhalt sei für Ausschussmitglieder, die sich nicht täglich mit dieser Materie beschäftigen schwer zu beurteilen. Ausweislich des vorgelegten Entwurfs seien offenbar notwendige Korrekturen vorgenommen worden.
Ratsherr Becker berichtet, dass alle durchgeführten Korrekturbuchungen erforderlich gewesen seien. Weiter berichtet er, dass im Landtag der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beraten werde. Hierbei wird es u.a. durch Änderungen im § 58 GO NRW möglich sein, in den Rechnungsprüfungsausschuss neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger zu entsenden.
Herr Fox erläutert, dass schon während der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes aufgefallene Fehler durch den Finanzbereich korrigiert würden. Bei einigen Sachverhalten habe der Kämmerer aber auch Ermessensspielraum. Hierbei können das Rechnungsprüfungsamt und der Kämmerer unterschiedlicher Auffassung sein, ohne dass ein Rechtsverstoß vorliege.
Ratsherr Damblon bemerkt, dass eine Korrektur in diesem Fall nicht aussage, dass der Abschluss falsch gewesen sei. In manchen Fällen werde schon die Auslegung der Vorschriften unterschiedlich vorgenommen, auch im interkommunalen Vergleich. Ratsherr Becker habe tiefe Sachkenntnisse und sei daher in der Lage, eine intensive Prüfung durchzuführen. Teilweise seien unterschiedliche Vorgehensweisen auch durch  die jeweils eingesetzte Software bedingt, auch der Buchhalter habe noch einen gewissen Gestaltungsspielraum.
Auch Ratsfrau Niegeloh lobt den Sachverstand und das Engagement des Ausschussvorsitzenden Becker. Sie bittet um Erläuterung der im Anhang des Prüfberichtes - Seite 41 - genannten Umbuchungen (negative Verbindlichkeiten) in Höhe von 306,4 Tsd €. Der Ausschussvorsitzende Becker erklärt, dass dieser Sachverhalt in den zu Beginn der Sitzung genannten Erörterungsgesprächen zum Jahresabschluss 2016 geklärt wird. Auf Nachfrage von Ratsfrau Niegeloh erläutert Ausschussvorsitzender Becker, dass auf S. 42 nur die Erklärung, was verbundene Unternehmen seien, falsch sei. Die Entscheidung, dass die wno nicht konsolidiert werde, sei jedoch richtig.
Ratsherr Rettig fragt nach der praktischen Bedeutung der Hinweise im Prüfbericht.
Herr Fox erläutert, dass die im Prüfbericht enthaltenen Beanstandungen mit Ziffer einen rechtlichen Verstoß darstellen und eine Antwort des Kämmerers bedingen. Weiter aufgefallene Sachverhalte und Tendenzen im Rahmen der Prüfung müssen aber nicht unbedingt einen Verstoß gegen Rechtsvorschriften darstellen, in diesem Fall erfolge ein Hinweis. Diese Hinweise führen oft zu Änderungen bei künftigen Entscheidungen. Letztendlich habe aber diesbezüglich der Kämmerer das Entscheidungsrecht.

Kämmerer Fiebig führt beispielhaft den Sachverhalt der Kreditaufnahme an. Die Ermächtigung folge aus der Haushaltssatzung. Inwieweit er diese Ermächtigung ausschöpft, obliege ihm. Er weist darauf hin, dass in Meerbusch bei einer Bilanzsumme von rd. 600 Mio € nur 100 Mio € an Krediten gegenüberstünden, dies sei ein sehr gutes Verhältnis und verweist auf eine private Immobilienfinanzierung, bei der diese Quote regelmäßig deutlich ungünstiger ausfalle.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weist daraufhin, dass es in Meerbusch seit 2009 keinen ausgeglichenen Haushalt gab und somit die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen wurde. Mit einem Ausgleich sei im Jahr 2018 zu rechnen. Die Stadt Meerbusch habe bedingt durch die Ausgaben im Schul- und Kindertagesstättenbereich, der Investitionen im Sportbereich (wie Kunstrasenplätze und die Hallenbadsanierung) und auch die gestiegene Kreisumlage bisher keine Verbesserung der Schuldenlage erreichen können. Auch die Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge werden zwar durch das Land bezuschusst, diese Zuschüsse decken jedoch nicht die zusätzlichen Aufwendungen.
Ratsherr Rettig entgegnet zu den Ausführen des Kämmerers, dass ein privater Immobilienbesitz auch jederzeit veräußerbar sei, dies sei beim kommunalen Infrastrukturvermögen nur schwer und in vielen Fällen gar nicht möglich und daher nicht vergleichbar. Er hielte es für wünschenswert, wenn der Kämmerer in den Beratungen der Ausschüsse auch einmal „die rote Karte“ zeigen würde, um hohe Investitionen abzuwenden.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass evtl. Bedenken des Kämmerers im Vorstand geäußert werden und dort kritisch diskutiert werden. Bei Diskussionen in der Politik würden die Folgen der Beschlussvorschläge aufgezeigt.
Ratsherr Meffert erklärt, dass das Amt des Kämmerers kein politisches Amt sei, der Kämmerer habe die Beschlüsse der Politik umzusetzen und nicht selbst zu beurteilen. Maßgebend seien die aus der Diskussion der Politik mit der Bürgermeisterin und den Dezernenten in den Sitzungen ergangenen Beschlüsse.
Ratsfrau Niegeloh unterstreicht, dass allein der Ratswille entscheidend sei.
Ratsherr Rettig erklärt, dass der Kämmerer in den politischen Diskussionen durchaus auch zur Ausgabendisziplin mahnen sollte. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage und Kämmerer Fiebig erklären, dass diese Sachverhalte verwaltungsintern diskutiert werden. Es obliege dem Kämmerer nicht, zu beurteilen, ob beispielsweise ein Bürgerhaus notwendig sei, wenn dies politischer Wille sei, habe er die Finanzierung sicherzustellen.

Ratsherr Banse bittet um Erläuterung der Finanzanlagen –Anteile an verbundenen Unternehmen– und deren Bewertung.
Der Ausschussvorsitzende Becker erläutert, dass die wno in die WBM aufgehe und dass es zur Bewertung der wno verschiedene Methoden gebe: Hier sei der vom Gutachter im Impairment Test festgestellte Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt des Erkennens.
 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

1

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

14

2