Sitzung: 28.09.2016 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2
Vorlage: RPA/0494/2016
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:
1.1
Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
einschließlich des Anhangs mit den Ergänzungen des Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses zu eigen..
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
1.2 Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2014, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang nach § 101 i. V mit § 95 GO NRW unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr sowie ergänzende Regelungen von örtlichen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Diese Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht zu ermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung des am 28. 04. 2016 im Rat eingebrachten Entwurfs des Jahresabschlusses 2014 hat dazu geführt, dass am 27. 09. 2016 von der Verwaltung ein überarbeiteter Entwurf des Jahresabschlusses 2014 mit der Berücksichtigung der meisten Prüfungserkenntnisse vorgelegt wurde.
Der Jahresabschluss 2014 vermittelt trotz der offenen buchhalterischen Fragen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Meerbusch zutreffend dargestellt.
Aufgrund der
Prüfungsergebnisse kann trotz der offenen buchhalterischen Fragen der
Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2014 in der Fassung vom 27. 09. 2016 gem. § 96 GO NRW festzustellen.
Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:
Bilanzsumme:
Aktiva |
Passiva |
578.626.443,67
€ |
578.626.443,67
€ |
Ergebnisrechnung:
Erträge |
Aufwendungen |
Fehlbetrag |
134.998.058,19
€ |
136.055.332,39
€ |
1.057.274,20
€ |
Finanzrechnung:
Einzahlungen |
Auszahlungen |
Veränderung
eigener Finanzmittel |
139.573.583,07€ |
139.732.835,18
€ |
-159.252,11
€ |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
3. Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss
den Mitgliedern des Rates, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ratsherr Rettig bittet um Erläuterung zur Formulierung im
Anhang des Berichts, dass der Jahresabschluss trotz der offenen
buchhalterischen Fragen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittle. Herr Fiebig trägt vor, dass er seine Stellungnahme zu den Prüfberichten
zurückziehe und die Verwaltung diese intern noch klären würde. Der
Ausschussvorsitzende Becker erläutert, dass die Berücksichtigung der noch
offenen buchhalterischen Fragen zum Jahresabschluss 2016 erfolgt.
Ratsherr Rettig dankt dem Ausschussvorsitzenden Becker für sein
außerordentliches Engagement. Der sehr komplexe Sachverhalt sei für
Ausschussmitglieder, die sich nicht täglich mit dieser Materie beschäftigen
schwer zu beurteilen. Ausweislich des vorgelegten Entwurfs seien offenbar
notwendige Korrekturen vorgenommen worden.
Ratsherr Becker berichtet, dass alle durchgeführten Korrekturbuchungen
erforderlich gewesen seien. Weiter berichtet er, dass im Landtag der Entwurf
des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beraten werde.
Hierbei wird es u.a. durch Änderungen im § 58 GO NRW möglich sein, in den Rechnungsprüfungsausschuss
neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger zu entsenden.
Herr Fox erläutert, dass schon während der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes
aufgefallene Fehler durch den Finanzbereich korrigiert würden. Bei einigen
Sachverhalten habe der Kämmerer aber auch Ermessensspielraum. Hierbei können
das Rechnungsprüfungsamt und der Kämmerer unterschiedlicher Auffassung sein,
ohne dass ein Rechtsverstoß vorliege.
Ratsherr Damblon bemerkt, dass eine Korrektur in diesem Fall nicht aussage,
dass der Abschluss falsch gewesen sei. In manchen Fällen werde schon die
Auslegung der Vorschriften unterschiedlich vorgenommen, auch im interkommunalen
Vergleich. Ratsherr Becker habe tiefe Sachkenntnisse und sei daher in der Lage,
eine intensive Prüfung durchzuführen. Teilweise seien unterschiedliche
Vorgehensweisen auch durch die jeweils
eingesetzte Software bedingt, auch der Buchhalter habe noch einen gewissen
Gestaltungsspielraum.
Auch Ratsfrau Niegeloh lobt den Sachverstand und das Engagement des Ausschussvorsitzenden
Becker. Sie bittet um Erläuterung der im Anhang des Prüfberichtes - Seite 41 -
genannten Umbuchungen (negative Verbindlichkeiten) in Höhe von 306,4 Tsd €. Der
Ausschussvorsitzende Becker erklärt, dass dieser Sachverhalt in den zu Beginn
der Sitzung genannten Erörterungsgesprächen zum Jahresabschluss 2016 geklärt
wird. Auf Nachfrage von Ratsfrau Niegeloh erläutert Ausschussvorsitzender
Becker, dass auf S. 42 nur die Erklärung, was verbundene Unternehmen seien,
falsch sei. Die Entscheidung, dass die wno nicht konsolidiert werde, sei jedoch
richtig.
Ratsherr Rettig fragt nach der praktischen Bedeutung der Hinweise im
Prüfbericht.
Herr Fox erläutert, dass die im Prüfbericht enthaltenen Beanstandungen mit
Ziffer einen rechtlichen Verstoß darstellen und eine Antwort des Kämmerers
bedingen. Weiter aufgefallene Sachverhalte und Tendenzen im Rahmen der Prüfung
müssen aber nicht unbedingt einen Verstoß gegen Rechtsvorschriften darstellen,
in diesem Fall erfolge ein Hinweis. Diese Hinweise führen oft zu Änderungen bei
künftigen Entscheidungen. Letztendlich habe aber diesbezüglich der Kämmerer das
Entscheidungsrecht.
Kämmerer Fiebig führt beispielhaft den Sachverhalt der Kreditaufnahme an. Die
Ermächtigung folge aus der Haushaltssatzung. Inwieweit er diese Ermächtigung
ausschöpft, obliege ihm. Er weist darauf hin, dass in Meerbusch bei einer
Bilanzsumme von rd. 600 Mio € nur 100 Mio € an Krediten gegenüberstünden, dies
sei ein sehr gutes Verhältnis und verweist auf eine private Immobilienfinanzierung,
bei der diese Quote regelmäßig deutlich ungünstiger ausfalle.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weist daraufhin, dass es in Meerbusch seit
2009 keinen ausgeglichenen Haushalt gab und somit die Ausgleichsrücklage in
Anspruch genommen wurde. Mit einem Ausgleich sei im Jahr 2018 zu rechnen. Die
Stadt Meerbusch habe bedingt durch die Ausgaben im Schul- und
Kindertagesstättenbereich, der Investitionen im Sportbereich (wie
Kunstrasenplätze und die Hallenbadsanierung) und auch die gestiegene
Kreisumlage bisher keine Verbesserung der Schuldenlage erreichen können. Auch
die Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge werden
zwar durch das Land bezuschusst, diese Zuschüsse decken jedoch nicht die
zusätzlichen Aufwendungen.
Ratsherr Rettig entgegnet zu den Ausführen des Kämmerers, dass ein privater
Immobilienbesitz auch jederzeit veräußerbar sei, dies sei beim kommunalen
Infrastrukturvermögen nur schwer und in vielen Fällen gar nicht möglich und
daher nicht vergleichbar. Er hielte es für wünschenswert, wenn der Kämmerer in
den Beratungen der Ausschüsse auch einmal „die rote Karte“ zeigen würde, um
hohe Investitionen abzuwenden.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass evtl. Bedenken des Kämmerers im
Vorstand geäußert werden und dort kritisch diskutiert werden. Bei Diskussionen
in der Politik würden die Folgen der Beschlussvorschläge aufgezeigt.
Ratsherr Meffert erklärt, dass das Amt des Kämmerers kein politisches Amt sei,
der Kämmerer habe die Beschlüsse der Politik umzusetzen und nicht selbst zu
beurteilen. Maßgebend seien die aus der Diskussion der Politik mit der
Bürgermeisterin und den Dezernenten in den Sitzungen ergangenen Beschlüsse.
Ratsfrau Niegeloh unterstreicht, dass allein der Ratswille entscheidend sei.
Ratsherr Rettig erklärt, dass der Kämmerer in den politischen Diskussionen
durchaus auch zur Ausgabendisziplin mahnen sollte. Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage und Kämmerer Fiebig erklären, dass diese Sachverhalte
verwaltungsintern diskutiert werden. Es obliege dem Kämmerer nicht, zu beurteilen,
ob beispielsweise ein Bürgerhaus notwendig sei, wenn dies politischer Wille
sei, habe er die Finanzierung sicherzustellen.
Ratsherr Banse bittet um Erläuterung der Finanzanlagen –Anteile an verbundenen
Unternehmen– und deren Bewertung.
Der Ausschussvorsitzende Becker erläutert, dass die wno in die WBM aufgehe und
dass es zur Bewertung der wno verschiedene Methoden gebe: Hier sei der vom
Gutachter im Impairment Test festgestellte Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt
des Erkennens.
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
Die Linke/Piratenpartei |
1 |
|
|
|
|
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Gesamt: |
14 |
2 |
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