Beschluss:

 

1.   Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt gemäß  § 3 (1)  BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

 

2.   Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 4 (1)  BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung der Behandlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

 

3.   Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.211B, Meerbusch-Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II, „ Am

Schweinheimer Kirchweg“ einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 


Frau Steffens stellt kurz den Bebauungsplanentwurf vor.

Es soll nun auch angrenzend an den bisher vorgesehen sozialen Wohnungsbau im Eingangsbereich des Gebietes weiterer sozial geförderter Wohnungsbau entstehen.

Zum Bebauungsplanentwurf sind alle notwendigen Fachgutachten erstellt worden.

 

Herr Rettig und Herr Peters fragen nach dem Verkehrsgutachten und nach den Gutachten zum Umweltschutz. Frau Steffens erläutert, dass die Gutachten zur Offenlage ebenfalls ausgelegt werden und zukünftig auch über das Beteiligungsprogramm Tetraeder auf der Internetseite des Fachbereiches 4 für jeden einsehbar sind. Die Verwaltung wird  den Fraktionen jetzt alle Gutachten zur Verfügung stellen.

 

Auf Rückfrage erklärt Frau Steffens, dass die verkehrliche Situation mit StraßenNRW abgestimmt ist. 

Sie erklärt außerdem, dass die Kreuzung geeignet ist den Verkehr des gesamten Gebietes aufzunehmen.

 

Herr Peters fragt nach der Verkehrsinsel und merkt grundsätzlich die unklare verkehrliche Situation im Bereich der Krefelder Straße an. Ein durchgängiger Gehweg fehle. Herr Jung bestärkt dies und fordert,  dass dies, unabhängig vom Planverfahren, großräumiger verwaltungsseitig zu untersuchen sei. Der Ausschuss ist sich darüber einig.
Herr Schoenauer fragt nach Gefährdungspotenzialen an der Einmündung in das Gebiet, da der Radweg in beiden Richtungen befahrbar ist.
Frau Steffens antwortet, dass dies untersucht wurde und keine Gefährdung festgestellt worden ist.
Herr Jung ergänzt, dass auf der östlichen Seite der Krefelder Straße von der Querungshilfe aus ein Gehweg entstehen müsste. Ansonsten würde die Querungshilfe für Fußgänger in eine Sackgasse führen.


Frau Niederdellmann-Siemes fragt, ob mit dem Investor Gespräche geführt worden sind, auch Einfamilienhäuser im sozial geförderten Wohnungsbau zu errichten.
Frau Steffens bejaht dies. Der Investor möchte lieber weiteren sozial geförderten Wohnungsbau im vorderen Bereich als Geschosswohnungsbau errichten. Die Quote von 30% wird somit voraussichtlich erfüllt
.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig