Sitzung: 27.09.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: FB4/0479/2016
Beschluss:
1. Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften stimmt gemäß § 3
(1) BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Einwendungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine
entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.
2. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung der Behandlung der Stellungnahmen aus der
Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine
entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.
3. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.211B,
Meerbusch-Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II, „ Am
Schweinheimer Kirchweg“
einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB zu.
Frau
Steffens stellt kurz den Bebauungsplanentwurf vor.
Es
soll nun auch angrenzend an den bisher vorgesehen sozialen Wohnungsbau im
Eingangsbereich des Gebietes weiterer sozial geförderter Wohnungsbau entstehen.
Zum
Bebauungsplanentwurf sind alle notwendigen Fachgutachten erstellt worden.
Herr
Rettig und Herr Peters fragen nach dem Verkehrsgutachten und nach den Gutachten
zum Umweltschutz. Frau Steffens erläutert, dass die Gutachten zur Offenlage
ebenfalls ausgelegt werden und zukünftig auch über das Beteiligungsprogramm
Tetraeder auf der Internetseite des Fachbereiches 4 für jeden einsehbar sind.
Die Verwaltung wird den Fraktionen jetzt
alle Gutachten zur Verfügung stellen.
Auf
Rückfrage erklärt Frau Steffens, dass die verkehrliche Situation mit StraßenNRW
abgestimmt ist.
Sie
erklärt außerdem, dass die Kreuzung geeignet ist den Verkehr des gesamten
Gebietes aufzunehmen.
Herr Peters fragt nach der Verkehrsinsel und merkt
grundsätzlich die unklare verkehrliche Situation im Bereich der Krefelder
Straße an. Ein durchgängiger Gehweg fehle. Herr Jung bestärkt dies und
fordert, dass dies, unabhängig vom
Planverfahren, großräumiger verwaltungsseitig zu untersuchen sei. Der Ausschuss
ist sich darüber einig.
Herr Schoenauer fragt nach Gefährdungspotenzialen an der Einmündung in das
Gebiet, da der Radweg in beiden Richtungen befahrbar ist.
Frau Steffens antwortet, dass dies untersucht wurde und keine Gefährdung
festgestellt worden ist.
Herr Jung ergänzt, dass auf der östlichen Seite der Krefelder Straße von der
Querungshilfe aus ein Gehweg entstehen müsste. Ansonsten würde die
Querungshilfe für Fußgänger in eine Sackgasse führen.
Frau Niederdellmann-Siemes fragt, ob mit dem Investor Gespräche geführt worden
sind, auch Einfamilienhäuser im sozial geförderten Wohnungsbau zu errichten.
Frau Steffens bejaht dies. Der Investor möchte lieber weiteren sozial
geförderten Wohnungsbau im vorderen Bereich als Geschosswohnungsbau errichten.
Die Quote von 30% wird somit voraussichtlich erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig