Beschluss:

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die mit der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH bestehende Vereinbarung nach § 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch insoweit anzupassen, als dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt Personalkosten für eine volle anstatt bisher einer halben Stelle bezuschusst werden sollen. Im Übrigen behält die Vereinbarung ihre Gültigkeit.

 

 


Erster Beigeordneter Maatz hebt nochmals die erhebliche Arbeitsverdichtung hinsichtlich der insgesamt im Rahmen der Wohnungsnotfälle zu betreuenden Fälle hervor. Vor diesem Hintergrund schlage die Verwaltung nunmehr die Erhöhung des Zuschusses, entsprechend dem Beschlussvorschlag, für eine volle Stelle vor.

 

Der Verwaltungsvorschlag wird sodann nach Vorlage zur Abstimmung gestellt.


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig