Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Beigeordneter Dr. Gérard erläutert die Vorlage der Verwaltung. Er unterstreicht besonders, dass der neue Eigentümer des Geländes, Herr Soliman, bereits erste vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der schutzwürdigen Bausubstanz ergriffen habe. Der Eigentümer sehe sich mit zahlreichen Anfragen konfrontiert und müsse sich erst einmal orientieren. Daher habe Herr Soliman entschieden, dass er sich dem Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt als neuer Eigentümer vorstellen wolle.

 

Zur Frage, wie es mit dem Areal weitergehe, erklärt Herr Gérard, es sei geplant, den bebaubaren Bereich, insbesondere auf dem Grundriss des ehemaligen Schlosses sowie der Remise, wirtschaftlich zu nutzen. Herr Soliman sei der Auffassung, dass sich dieser bebaute Teil auch selbst tragen müsse. Demgegenüber solle das Gelände des Weyhe-Parks nach seiner Wiederherstellung für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dieses Ziel sei aber nur mit ehrenamtlichem Engagement durch den Förderverein Haus Meer sowie mit kommunaler Unterstützung erreichbar. In beiden Fällen sei beabsichtigt, die Arbeiten durch fachlich spezialisierte Architekturbüros ausführen zu lassen. Grundsätzlich suche der Eigentümer sowohl den Dialog mit den Fachleuten als auch mit dem Förderverein Haus Meer, der Verwaltung und später dann dem LVR-Amt für Denkmalpflege. Das ganze Vorhaben sei nicht kurzfristig in 2-3 Jahren zu realisieren, sondern eine mittelfristige Planung, da unter anderem ein neuer Bebauungsplan erstellt werden müsse.

 

Sachkundiger Bürger Schleifer fragt nach, ob es für einen Bebauungsplan für das Gelände Haus Meer den Aufstellungsbeschluss gebe. Dr. Gérard antwortet, davon sei ihm nichts bekannt.

 

Zur Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion teilt er mit, die Stadt habe kein Vorkaufsrecht nach § 32 Denkmalschutzgesetz auf das Gelände Haus Meer. Dem neuen Eigentümer seien Zusagen nur in denkmalrechtlich konformem Rahmen gemacht worden. Auf Nachfrage ergänzt er, diese bestünden in Beratung, eine Rechtsberatung sei jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Ratsherr Banse fragt unter Bezug auf die Informationsvorlage der Verwaltung nach, ob der Begriff „Zumutbarkeit“ bedeute, dass wie im Falle der alten Vikarie nun doch wieder mit zweierlei Maß gemessen werde. Dr. Gérard antwortet, der Begriff der Zumutbarkeit sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, also im Gesetz selbst nicht definiert, sondern durch Lehre und Rechtsprechung bestimmt. Im Kern sei damit gemeint, dass der Eigentümer eines Denkmals nur zu notwendigen Sicherungsmaßnahmen herangezogen werden könne, die auch in angemessenem Verhältnis zur wirtschaftlichen Belastbarkeit stehen. Was genau einem Eigentümer zugemutet werden könne, müsse im Einzelfall geprüft werden. Es sei durchaus erlaubt, dass mit dem Objekt Gewinne erzielt werden.

 

Sachkundiger Bürger Radmacher erklärt, man befinde sich nach jahrelangem Stillstand an einem Wendepunkt. Dass der neue Eigentümer auf die Beteiligten zugehe, sei u. a. daran erkennbar, dass er am Tag des offenen Denkmals für längere Zeit auf dem Gelände anwesend gewesen sei. Er erwarte einen Fortschritt in kleinen Schritten und empfehle dem Ausschuss seinerseits auf den neuen Eigentümer zuzugehen.

 

Diese Ansicht unterstützt auch sachkundiger Bürger Schmoll, der dafür plädiert, offen mit dem Eigentümer umzugehen.

 

Sachkundiger Bürger Schleifer äußert sich aufgrund bisheriger Erfahrungen skeptisch.

Abschließend fasst Ausschussvorsitzender Neuhausen zusammen, dass die Meinungen noch weit auseinanderliegen. Er selbst vertritt die Ansicht, dass dem neuen Eigentümer die Chance eingeräumt werden solle, seine Ideen zu präsentieren.

 

Zu der Bitte, das Gutachten über das Ergebnis der archäologischen Probegrabungen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen, wiederholt Dr. Gérard seine Aussage, das Gutachten sei privat in Auftrag gegeben worden und ergänzt, Herr Soliman habe das Schriftstück dem Vorbesitzer abgekauft. Bislang sei er nur berechtigt, die Stellungnahme des LVR-Amtes zur Verfügung zu stellen. Diese liege den Ausschussmitgliedern nun vor.