Erster Beigeordneter Maatz erläutert die Informationsvorlage, insbesondere die Zielgruppe des Arbeitsmarktprogrammes und die Abwicklung des Verfahrens. Das maßgebliche Handling erfolge weiter vor Ort, insbesondere die Auswahl und Zuweisung der Teilnehmer an den Maßnahmenträger. Insofern seien mit der Umsetzung erneut zusätzliche Aufwände und Aufgaben im städtischen Arbeitsfeld Integration verbunden.

 

Die auf Meerbusch entfallenden 43 Plätze „externe FIM“ und 11 Plätze „interne FIM“ basieren auf dem Verteilungsschlüssel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und sind daher aktuell nicht veränderbar.

 

Auf Anfrage von Ratsfrau Pricken, aus welchen Gründen die Maßnahme ohne Ausschreibung an das Technologiezentrum Glehn (TZG/bfg) vergeben worden sei, wird seitens der Verwaltung auf die Zuständigkeiten der Bundesagentur sowie des Rhein-Kreises Neuss verwiesen. Zusätzliche Kosten durch die Übertragung der Organisation an das TZ-Glehn entstünden der Stadt nicht. Der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit den TZG/bfg, mit den Städten Neuss, Korschenbroich und Jüchen sei laut Auskunft von Erstem Beigeordneten Maatz bereits erfolgt. Die Vereinbarung mit der Stadt Meerbusch stehe unmittelbar bevor.

 

Für einen ersten Erfahrungsbericht zur Umsetzung des Programmes sollen Mitarbeiter des TZG/bfg in die Februarsitzung des Sozialausschusses eingeladen werden.