Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.    Die CDU-Fraktion beantragt, in Änderung des Beschlussentwurfs zu DezIII/0212/2015 möge der Kulturausschuss beschließen, das Wandgemälde „Bildkarte von Büderich“, das sich im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes Dr.-Franz-Schütz-Platz befindet, nicht freizulegen.

  1. Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung zusätzlich die technischen Voraussetzungen dafür schafft, dass bei Bedarf am Originalort eine Bildprojektion des Wandgemäldes zu jeder Zeit möglich ist.
  2. Wie im Beschlussentwurf zu DezIII/0212/2015 beschließt der Kulturausschuss die Anbringung einer Tafel, auf der die Historie des Gebäudes insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus dargestellt wird.

 


Beigeordneter Dr. Gérard stellt die drei Möglichkeiten dar, die von der Verwaltung in der Vorlage DezIII/0212/2015 aufgezeigt worden waren. Sowohl die Banalität des Motivs als auch die immensen Kosten sprächen gegen eine völlige Freilegung des Wandgemäldes. Außerdem sei dies nicht ohne Beschädigungen möglich, da sich an einigen Stellen der Putz mit dem darunter liegenden Gemälde verbunden habe. Daher bleibe die Verwaltung bei ihrem Vorschlag einer dokumentarischen Darstellung durch Freilegung eines kleinen Ausschnitts.

 

Ratsherr Wartchow beantragt im Namen der CDU-Fraktion, das Gemälde komplett unter dem Putz zu belassen. Das Bildmaterial sei für Kinder ohne Wert. Daher sei eine begleitende Tafel, auf der auf die frühere Bestimmung des Hauses hingewiesen wird, ausreichend und angemessen.

 

Ehrenamtliche Denkmalbeauftragte Dr. Vogelsang spricht sich gegen eine Teilfreilegung aus. Sie ist der Auffassung, dass eine völlige Freilegung des Wandgemäldes ein wichtiger Beitrag zur Vermittlung eines Geschichtsbewusstseins bei Kindern leisten könne und anschaulich zeige, wie verharmlosend die Nationalsozialisten ihre Ideologie verbreitet hätten.

 

Ratsherr Schmoll stellt fest, die Zeit müsse reif für eine Freilegung sein. Solange noch die Gefahr bestünde, dass braune Gruppen ihren Nutzen daraus zögen, solle das Bild besser verschlossen bleiben.

 

Auch Ratsherr Banse ist der Meinung, das Bild solle unter Putz bleiben. Er beantragt aber, dass zusätzlich die Möglichkeit einer anlassbezogenen Bildprojektion für pädagogische Zwecke geschaffen wird.

 

Auch Ratsherr Welsch erklärt für die FDP-Faktion, das Gemälde solle unsichtbar bleiben und schließt sich dem Vorschlag an, einen Beamer zu installieren.

 

Anschließend lässt Ausschussvorsitzender Neuhausen über die beiden Anträge und den Satz 2 aus dem Beschlussvorschlag DezIII/0212/2015 der Verwaltung abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1: Der Antrag der CDU-Fraktion wird einstimmig angenommen.

 

zu 2:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

1

SPD

3

3

 

FDP

1

1

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

1

 

Die Linke und Piratenpartei

 

1

 

GESAMT

4

12

1

 

Der Antrag der SPD-Fraktion ist damit abgelehnt.

 

zu 3:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

1

SPD

3

 

FDP

1

 

1

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

UWG

1

 

 

Die Linke und Piratenpartei

 

1

 

GESAMT

14

1

2

 

Der im Beschlussentwurf zu DezIII/0212/2015 vorgeschlagenen Anbringung einer Informationstafel wird damit zugestimmt..