Beschluss:
1. Beschluss
über Stellungnahmen
Der Rat der Stadt
stimmt der Behandlung der Einwendungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.
Oktober 2015 (BGBl. I S. 1772), sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach
§ 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.
Der Rat der Stadt
nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan-Entwurf 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 276 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen
Anregungen und Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und entscheidet
hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur
vorliegenden Vorlage.
2. Beschluss
über Änderungen
Der Rat der Stadt
beschließt die Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 in
Meerbusch-Strümp, Strümper Busch / Im Plötschen im Bereich der östlich
angrenzenden Feuerwehr Strümp in grüner Farbe.
Es handelt sich insbesondere um:
-
Ergänzung der Zweckbestimmung innerhalb der
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
-
Redaktionelle Änderungen in den textlichen Festsetzungen
-
Redaktionelle Ergänzungen in der Legende zur
Planzeichnung
3. Beschluss
über die 2. Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 25
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung der
Gestaltungssatzung Nr. 25 für den Geltungsbereich der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 276 in Meerbusch‑Strümp,
Am Strümper Busch / Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr
Strümp, gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496) in Verbindung mit § 86
der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV.NRW. S. 256),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014
(GV.NRW. S. 294).
4. Satzungsbeschluss
gem. § 10 (1) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 276 in Meerbusch‑Strümp, Am Strümper Busch / Im
Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp, gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1772)
in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom 22.08.2016
für ein Gebiet, das
die städtischen Flächen , Gemarkung Strümp, Flur 9, Flurstücknummer 518 umfasst
und im Westen durch die Straße „Am Strümper Busch“, im Norden durch die
Osterather Straße ( L154), im Osten durch die vorhandene Lärmschutzanlage und
im Süden durch die südliche Begrenzungslinie der Gerhart-Hauptmann-Straße und
die nördliche Begrenzungslinie des weiterführenden Fuß- und Radweges begrenzt
ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß
§ 9 Abs. 7 BauGB in der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276.
Mit Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.276 tritt der Bebauungsplan Nr. 276, soweit er von der 1.Änderung des Bebauungsplanes überlagert wird, teilweise außer Kraft.
Ratsherr Damblon berichtet von den Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
SPD |
8 |
|
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
Die
Linke/Piratenpartei |
2 |
|
|
Die
Aktiven |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
44 |
1 |
|