Sitzung: 27.09.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: FB4/0480/2016
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
1. Beschluss über
Stellungnahmen
Der Rat der Stadt stimmt der
Behandlung der Einwendungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1772), sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach
§ 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.
Der Rat der Stadt nimmt
Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan-Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 276 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und
Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und entscheidet hierüber gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.
2. Beschluss über
Änderungen
Der Rat der Stadt beschließt
die Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 in Meerbusch-Strümp,
Strümper Busch / Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr
Strümp in grüner Farbe.
Es handelt sich insbesondere um:
-
Ergänzung der Zweckbestimmung innerhalb der Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung
-
Redaktionelle Änderungen in den textlichen Festsetzungen
-
Redaktionelle Ergänzungen in der Legende zur
Planzeichnung
3. Beschluss
über die 2. Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 25
Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung der
Gestaltungssatzung Nr. 25 für den Geltungsbereich der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 276 in Meerbusch‑Strümp,
Am Strümper Busch / Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr
Strümp, gemäß § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015
(GV.NRW. S. 496) in Verbindung mit § 86 der Bauordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. März 2000 (GV.NRW. S. 256), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014
(GV.NRW. S. 294).
4. Satzungsbeschluss
gem. § 10 (1) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 276 in Meerbusch‑Strümp, Am Strümper Busch / Im
Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp, gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994
(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 25.06.2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom 22.08.2016
für ein Gebiet, das die
städtischen Flächen , Gemarkung Strümp, Flur 9, Flurstücknummer 518 umfasst und
im Westen durch die Straße „Am Strümper Busch“, im Norden durch die Osterather
Straße ( L154), im Osten durch die vorhandene Lärmschutzanlage und im Süden
durch die südliche Begrenzungslinie der Gerhart-Hauptmann-Straße und die
nördliche Begrenzungslinie des weiterführenden Fuß- und Radweges begrenzt ist,
maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9
Abs. 7 BauGB in der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276.
Mit Rechtskraft der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr.276 tritt der Bebauungsplan Nr. 276, soweit er
von der 1.Änderung des Bebauungsplanes überlagert wird, teilweise außer Kraft.
Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Grüne |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt:
|
16 |
1 |
|