Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, den Erlass der im Entwurf beigefügten Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Meerbusch sowie der dazugehörigen Anlagen (Anlage 1) zu beschließen.

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert die Beratungsvorlage und beantwortet Nachfragen von Ratsherrn Rettig. Dabei stellt er klar, dass der Verwaltungsvorschlag auf einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes beruhe.

 

Ratsherr Jung bemängelt, dass im Satzungsentwurf eine Regelung fehle, Brandschauen an Dritte zu vergeben, wenn eigene Kräfte verhindert seien. Hierzu erläutert Erster Beigeordneter Maatz, dass dazu eine satzungsrechtliche Regelung nicht zwingend erforderlich sei und Kosten bei Fremdvergaben in diesen Fällen an die Eigentümer weitergegeben werden. 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig