Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss  beschließt, gegen die Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung der Kohlenwasserstoffe auf dem Gebiet der Stadt Meerbusch Bedenken zu erheben und beauftragt die Verwaltung, folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Die Stadt Meerbusch lehnt die Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen, soweit sie das Gebiet der Stadt Meerbusch betrifft, aus folgenden Gründen ab:

 

1)      Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 beschlossen, die Förderung von Gas oder anderen Stoffen durch Fracking auf Meerbuscher Stadtgebiet abzulehnen und Meerbusch zur „Frackingfreien Stadt“ zu erklären. Die Stadt Meerbusch wird keine diesem Zweck dienenden Grundstücke zur Verfügung stellen und sich konsequent gegen diese Fördermethode auf Meerbuscher Stadtgebiet stellen.

2)      Das betroffene Meerbuscher Gebiet liegt in festgesetzten Wasserschutzzonen IIIa und IIIb. Hier ist die Erlaubnis für das gesamte sogenannte unkonventionelle Fracking durch § 13 a Absatz 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verboten.

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert die Verwaltungsvorlage. Aufgrund des Ratsbeschlusses, Meerbusch zur „Frackingfreien Stadt“ zur erklären und keine städtischen Grundstücke zur Verfügung zu stellen, sei zur beantragten Erlaubnisverlängerung eine ablehnende Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus verbiete nach dem neu eingefügten § 13 a des Wasserhaushaltsgesetzes die Lage der fraglichen Flächen innerhalb der Wasserschutzzonen eine Erlaubnis für das unkonventionelle Fracking.

 

Ratsfrau Niegeloh bittet um eine Protokollnotiz, ob das Verbot auch Privatgrundstücke betreffe.

 

Anmerkung des Schriftführers: Der durch das Gesetzespaket neu in das Wasserhaushaltsgesetz eingefügte § 13 a tritt am 11. Februar 2017 in Kraft. Danach ist die Erlaubnis  in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet zu versagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.