Sitzung: 07.09.2016 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB1/0456/2016
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt, gegen die Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung der
Kohlenwasserstoffe auf dem Gebiet der Stadt Meerbusch Bedenken zu erheben und
beauftragt die Verwaltung, folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Stadt Meerbusch lehnt die Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen, soweit sie das Gebiet der Stadt Meerbusch betrifft, aus folgenden Gründen ab:
1)
Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner
Sitzung am 17.12.2015 beschlossen, die Förderung von Gas oder anderen Stoffen
durch Fracking auf Meerbuscher Stadtgebiet abzulehnen und Meerbusch zur
„Frackingfreien Stadt“ zu erklären. Die Stadt Meerbusch wird keine diesem Zweck
dienenden Grundstücke zur Verfügung stellen und sich konsequent gegen diese
Fördermethode auf Meerbuscher Stadtgebiet stellen.
2)
Das betroffene Meerbuscher Gebiet liegt in
festgesetzten Wasserschutzzonen IIIa und IIIb. Hier ist die Erlaubnis für das
gesamte sogenannte unkonventionelle Fracking durch § 13 a Absatz 1 Nr. 2
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verboten.
Erster Beigeordneter Maatz erläutert die Verwaltungsvorlage. Aufgrund des Ratsbeschlusses, Meerbusch zur „Frackingfreien Stadt“ zur erklären und keine städtischen Grundstücke zur Verfügung zu stellen, sei zur beantragten Erlaubnisverlängerung eine ablehnende Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus verbiete nach dem neu eingefügten § 13 a des Wasserhaushaltsgesetzes die Lage der fraglichen Flächen innerhalb der Wasserschutzzonen eine Erlaubnis für das unkonventionelle Fracking.
Ratsfrau Niegeloh bittet um eine Protokollnotiz, ob das Verbot auch Privatgrundstücke betreffe.
Anmerkung des
Schriftführers: Der durch das Gesetzespaket neu in das Wasserhaushaltsgesetz
eingefügte § 13 a tritt am 11. Februar 2017 in Kraft. Danach ist die
Erlaubnis in einem festgesetzten
Wasserschutzgebiet zu versagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.