Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

 

1.   Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Einwendungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1772), sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267 während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen und den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.

 

2.   Beschluss über Änderungen

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267 in Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich der Uerdinger Straße / Rottstraße in grüner Farbe.

 

Es handelt sich insbesondere um:

-       Belange der Bodendenkmalpflege

-       Hinweis zum Immissionsschutz

-       Ergänzung zum Artenschutz

 

3.       Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267 in Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich der Uerdinger Straße / Rottstraße, gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom 2. August 2016 für ein Gebiet, das die städtischen Flächen, Flurstücke 523 und 524 der Flur 5 der Gemarkung Latum umfasst, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267.

Mit Rechtskraft der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267 treten der Bebauungsplan Nr. 267 und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267 soweit sie von der Bebauungsplanänderung überlagert werden, teilweise außer Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG        

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

1

 

 

Gesamt:    

16

1