Einwohnerin Kremer erläutert, dass sie sich mit der Thematik der Flüchtlingsunterkünfte beschäftigt habe und sich daraus folgende Fragestellungen ergeben hätten:

 

  1. Die Unterkünfte am Heidbergdamm und an der Cranachstraße seien ihres Wissens baugleich. Insofern bitte sie um Auskunft, warum die Unterkünfte unterschiedlich belegt seien und ob die Belegung an der Cranachstraße noch aufgestockt werden könne.
  2. Die Einrichtung an der Insterburger Straße sei in der Vergangenheit mit einer Kapazität von 150 Plätzen für Flüchtlinge beschrieben worden. In der aktuellen Vorlage sei jedoch nur noch von ca. 48 Plätzen die Rede. Frau Kremer bittet um Erläuterung der Differenz.
  3. Schließlich bittet Frau Kremer um Erläuterung der Auswirkungen der neuen Gesetzgebung zur Wohnsitzregelung.

 

Hinsichtlich der Einrichtungen am Heidbergdamm und an der Cranachstraße informiert Erster Beigeordneter Maatz, dass trotz ähnlicher Bauweise für die Einrichtungen unterschiedliche Betriebsgenehmigungen gegeben seien, aus welchen die ungleiche Auslastung resultiere. Die Veränderung der Kapazitäten an der Insterburger Straße sei der Tatsache geschuldet, dass die Stadt sich kontinuierlich den aktuellen Gegebenheiten anpasse und infolge der nunmehr schnelleren Anerkennung von Asylsuchenden verstärkt sozialer Wohnungsbau benötigt werde. Daher sei beabsichtigt, das Gebäude an der Insterburger Straße nicht als Flüchtlingsunterkunft zu errichten, sondern dort regulären öffentlich geförderten Wohnraum herzustellen, der dann natürlich auch von anerkannten Flüchtlingen bezogen werden könne.

 

Hinsichtlich der Wohnsitzregelungen verdeutlicht der Erste Beigeordnete, dass diese erst zum 01.12.2016 in Kraft treten würden. Die konkreten Auswirkungen seien daher noch nicht bekannt.