Sitzung: 21.06.2016 Ausschuss Sanierung Hallenbad
Vorlage: SIM/0435/2016
Herr Klein führt aus, dass die Höhe der
Absprungfläche des Sprungturms über dem Wasserspiegel nur 4,60 m betragen wird.
Auf die Plattform in 4,60m Höhe wird verzichtet, da diese sportrechtlich nicht
nutzbar wäre. Ein deutlicher Vorteil der
neuen Sprunganlage mit einem 1m-Sprungbrett und 3m-Sprungbrett ist, dass
zukünftig auf zwei Bahnen der Schwimmbetrieb im Becken zusätzlich
aufrechterhalten werden kann. Bisher musste der Schwimmbetrieb in dem Becken
eingestellt werden, wenn der Sprungturm in Betrieb war.