Herr Klein führt aus, dass die Höhe der Absprungfläche des Sprungturms über dem Wasserspiegel nur 4,60 m betragen wird. Auf die Plattform in 4,60m Höhe wird verzichtet, da diese sportrechtlich nicht nutzbar wäre.  Ein deutlicher Vorteil der neuen Sprunganlage mit einem 1m-Sprungbrett und 3m-Sprungbrett ist, dass zukünftig auf zwei Bahnen der Schwimmbetrieb im Becken zusätzlich aufrechterhalten werden kann. Bisher musste der Schwimmbetrieb in dem Becken eingestellt werden, wenn der Sprungturm in Betrieb war.